In meiner Dienstzeit musste ich das "Dschungelbuch" (ZDv 3/11) eingehend studieren. Und damals zumindest standen diese Sätze tatzächlich in der 3/11, ich habe sie selbst gelesen.

Meine Begründung als ehem. Vorgesetzter ist eine Andere, auch wenn das Haftungsargument einiges für sich hat. Doch primär ist der Soldat ein Befehlsempfänger. Das heißt, er macht das vermeindlich logische nicht, sofern er nicht einen Befehl erhält. Das heißt einerseits, dass der Soldat nicht vor dem schießenden Feind davonläuft, heißt aber eben theoretisch auch, dass er im Wasser weiterlaufen muss, bis er ersäuft.

Die ZDv 3/11 entlastete hier also die Unterführer, da sie rechtlich einen Befehl darstellte. Somit musste der Feldwebel dem Soldaten nicht erst befehlen, mit Schwimbewegungen zu beginnen, diesen Befehl "erteilt" die ZDv.

Dabei ist mir natürlich klar, dass dieses Befehl-und-Gehorsam-Prinzip für Zivilisten befremdlich wirken mag, doch in einem tatsächlichen Verteidigungsfalle rettet es Leben.

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