In der Führerscheinprüfung einen Bekannten als Prüfer?

4 Antworten

Bei alles "hoheitlichen Prüfungen", das sind auch die Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Änderungsabnahmen und auch die Fahrerlaubnisprüfungen darf der Prüfer nicht mit der Prüfling in erster Linie verwandt sein.

(Partner, Eltern, Kinder, Enkel, Schwager, Schwägerin, Bruder Schweser)

Bekannte / Freunde sind kein Problem, da besteht kein Verwandtschaftsverhältnis.

Davon abgesehen, wie soll das gehen ? Wenn Du in einer kleineren Stadt der Prüfer bist, und hast einen großen Bekanntenkreis, stell Dir vor, der Prüfer ist in seiner Freizeit in einem oder mehreren Vereinen, wie viele Leute er kennt, dann wäre der arbeitslos, wenn der bei Bekannten keine Prüfung abnehmen dürfte.

I.d.R. kannst Du besser einen Fremden als Prüfer haben. Ein Bekannter wird sich das nicht nachsagen lassen, er habe "ein Auge zugedrückt".

Baust Du bei der Prüfungsfahrt zu viel Mist und der Prüfer lässt das durch gehen wird da der Fahrlehrer da schon eingreifen und die Prüfung als nicht bestanden ablaufen 

den der will auch keinen auf der Strasse haben der nicht fahren kann da kann der Prüfer noch so gnädig sein der Fahrlehrer lässt dies zum Glück nicht zu den da geht es um die Sicherheit von uns allen und nicht um deinen Schein . 

Und der wird das auch weiter melden so das der seine Lizenz zum Prüfen von Fahrschülern erst mal verliert lässt er deinen Mist zu .

dem Prüfer werden die Namen bekannt sein, befindet sich ein Verwandter darunter muss er dies mitteilen - es wird ein anderer Prüfer zugeteilt

Bereite Dich einfach aud die Püfung vor und mache Dir ansonsten keine Gedanken.

Mario