In den Rechnungen an die Kunden, darf auf die TÜV-Gebühren keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen werden.? Was bedeutet das?

3 Antworten

Das hat nur Auswirkugnen für Inhaber von Firmen die vorsteuerabzugsberechtigt sind, und dann für Betriebsausgaben die bezahlte Umsatzsteuer sich erstatten lassen könnne.

Für Privatleute oder für privatgenutzte Fahrzeuge ist es ohne Belang hier wird immer BRutto-Brutto gerechnet.

Das heißt, dass keine Umsatzsteuer auf die Gebühren für die TÜV Prüfung des Autos ausgewiesen werden dürfen.

Würde auf die TÜV Gebühr falscherweise Umsatzsteuer ausgewiesen sein, wäre das eine § 14c UStG Steuer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung