(In CH) muss man zuerst beim Verkehrsamt gehen und die neue gewünschte Farbe vom Auto zeigen? Oder kann man zuerst Folieren und erst dann zum Verkehrsamt gehen?
2 Antworten
Salue
Die Farbe steht ja im Fahrzeugausweis. Ändert man diese, fragt man beim Strassenverkehrsamt an, ob es einen reservierten Termin braucht oder ob man einfach unangemeldet in die Mängelkontrolle gehen kann. In vielen Kantonen wird dann einfach die Farbe im Fahrzeugausweis korrigiert. Vorher muss dies aber nie gemeldet werden.
Tellensohn
Welchen sinn? Easy ich und mein Vater haben den selben Wagen. Aber nicht die gleiche Farbe. Wenn die Farbe nicht draufstehen würde. Könnte mein Vater einfach sein Kennzeichen nehmen Und mit meinem Wagen fahren. Obwohl das nicht erlaubt ist. Aber niemand würde es merken.
Für die eindeutige Zuordnung von Autos dient weder die Farbe, noch das Kennzeichen, sondern die VIN!
Es dient der Wiederkennung z.B. bei Fahrzeuge nach einer Fahrerflucht. Zeugen erinnern sich ja meistens an die Farbe des Autos und eventuell die Marke oder den Typ. Zudem ist ein Fahrzeugdieb wenig glücklich, wenn er die Identität des Wagens auf legale Papiere ändern will, wenn er zuerst den gestohlenen Wagen neu spritzen lassen muss.
Es ist also durchaus zweckmässig, die Farbe eines Autos bei der Zulassungsbehörde zu registrieren.
Tellensohn
Sorry das ich frag, ich komm aus Deutschland und hier muss die Farbe im Fahrzeugschein (so heißt das bei uns) nicht geändert werden. Aber ist Mal interessant zu wissen daß es bei euch in der Schweiz anders ist.
Zumal die Farbe auch gar nicht in der Zulassung drinnen steht. Was wölltest Du da auch ändern lassen? 😂😂😂
Doch die Grundfarbe steht drin. Da gibt's aber nur Schwarz, Weiß, Rot, Blau, Grün und Grau. Steht im Schein
Wo? Bei mir nicht! Hatte extra mal nachgeguckt und nichts gefunden!
Sind die Schweizer wirklich dermaßene Paragraphenreiter, dass sogar die Farbe in den Fshrzeugpapieren steht? Unglaublich! 😂😂😂
Welchen Sinn hat das?