Im Zug eingeschlafen - Handlungswille vorhanden?

5 Antworten

Bei allen Verträgen gibt es immer beidseitige Mitwirkungspflichten. Hier Deine Pflicht, für Deine tatsächliche Fahrstrecke für das richtige Ticket zu sorgen. Das gilt auch, wenn Du – warum auch immer – außer Acht gelassen hast, bis wohin Du fährst. Mit dem Einschlafen und nicht rechtzeitig Aufwachen hast Du Deine Pflicht verletzt, warum hast Du z. B. nicht einen Wecker gestellt? Das geht auch noch, wenn Du merkst, ich bin total müde und baue jetzt mal besser mit einem Wecker vor ... Und ja, auch für das Funktionieren des Weckers stehst alleine Du gerade.

Ergo, es ist ein fehlender Handlungswille erkennbar.

Ob es dann zur Vertragsstrafe kommt oder nicht, liegt aber auch im Ermessen des Zugpersonals: Manche mögen nachsichtiger sein, andere schon zu oft angeführt worden sein.

Woher ich das weiß:Hobby – ehemaliger Inhaber des Bahn-Berechtigungsausweis B

JPROBERLIN  09.11.2021, 21:30

👍

Seit wann kann man einen Wecker für eine Station Stellen?

0
MacMadB  09.11.2021, 23:02
@JPROBERLIN

Seit dem es Fahrpläne gibt. Und Apple setzt noch einen drauf mit ortsabhängiger Alarmierung.

0
JPROBERLIN  10.11.2021, 11:25
@MacMadB

Auf nen Fahrplan der DB Fernverkehr wird ich mich in keinem Fall verlassen...

0
Duncan371  10.11.2021, 14:47
@JPROBERLIN

Ja aber du kannst ja dir die planmäßige Ankunftszeit dir ansehen und dann ein Wecker 15 oder 20 Minuten vorher stellen, dann verpasst du den Halt unter keinen Umständen .

1
MacMadB  10.11.2021, 17:32
@JPROBERLIN
Auf nen Fahrplan der DB Fernverkehr wird ich mich in keinem Fall verlassen..

Der Fahrplan gibt die Mindestfahrzeit an, danach kann ich den Wecker stellen ... ganz unabhängig von irgendwelchem Bahn-Bashing.

0

Ja kannst du. weil so fest schläft niemand ein. Insofern musst du erstmal beweisen das es nicht nur eine der beliebtesten und angeblich schlüssigen ausreden ist.

Das liegt im ermessen des Zugbegleitpersonals, und da deren Nachsichtigkeit in der Vergangenheit leider all zu oft ausgenutzt wurde, haben wir heute leider die Situation dass meistens gezahlt werden muss, sogar wenn man tatsächlich eingeschlafen ist oder nur eine Tarifzone übersehen hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dass du einschläfst musst du eben verhindern. Sonst könnte das ja einfach jeder BEHAUPTEN

... ab morgen werde ich den Arbeitsbeginn verschlafen ... und wenn ich dann mittags am Arbeitsplatz auftauche, sage ich, dass mein Handlungswille ja nicht gegeben war. Dann kann ich deswegen nicht gekündigt werden.