Im Tüv wegen fehlenden Kopfstütze an der Rückbank durchfallen?

9 Antworten

Das ist KEIN erheblicher Mangel, nur die vorderen äußeren Sitze müssen Kopfstützen haben .

Siehe §35 a Abs 2 StVZO

(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.


lexiicooki 
Beitragsersteller
 01.02.2018, 13:05

dankeschön (: also das stimmt zu 100%?

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Wenn der Prüfer streng ist fällst du durch. Das Fz ist so vorzustellen wie es in Verkehr gebracht wurde. Du kannst eigentlich einen T4 mit 9 Sitzplätzen mir hinten ausgebauten Sitzreihen nicht vorstellen. Es sind ua ja auch die Rückhalteeinrichtungen und Kopfstützen zu kontrollieren. Da kannst du ja gleich ein Krad 2 Plätze ohne hintere Fussrasten vorstellen. Alles analog.

Da die Rücksitzlehne nicht sicherheitsrelevant ist,dürfte es allenfalls einen Hinweis im Tüv-Bericht geben.

Ein relevanter Mangel ist dies aber nicht.

Aber die Gurte sind es! Auch wenn Du niemanden beförderst,müssen die immer funktionsfähig sein.Ansonsten 100 pro Wiedervorführung.

Im Grund - Prinzip kann man aus einem ursprünglich zum 4 - Sitzer zugelassenen PKW auch die hinteren Sitze ( kompett ) entfernen und das ganze dann als 2-Sitzer umtragen lassen. ( machen manche Tuning - / oder Akkustik - Freunde so )

Da ich jetzt aber nicht weiss, wie der TÜV auf eine "lediglich" fehlende Rücksitzlehne der hinteren Bank bei der Abnahme reagieren wird , solltest Du dort am besten vorab mal anrufen und nachfragen, denn in der Regel muss das was eingebaut und eingetragen ist auch vollständig sein.


blacksheepkills  30.01.2018, 14:14
Im Grund - Prinzip kann man aus einem ursprünglich zum 4 - Sitzer zugelassenen PKW auch die hinteren Sitze ( kompett ) entfernen und das ganze dann als 2-Sitzer umtragen lassen.

...wenn man die Halterungen für die Sitze und die Gurte komplett entfernt (abflexen).

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lexiicooki 
Beitragsersteller
 30.01.2018, 14:03

ich hab mich da etwas undeutlich ausgedrückt die kopfstützen hinten fehlen :/

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Rutscherlebnis  30.01.2018, 14:05
@lexiicooki

Haste keine Chance.Ohne Kopfstütze und einem Heckaufprall => Genickbruch=> Exitus. Soll Dir das der TÜV-Prüfer extra erläutern?^^

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Parhalia2  30.01.2018, 15:00
@lexiicooki

Auch in Deiner Ergänzung der hinten nur fehlenden Kopfstützen bleibe ich bei meinem Ratschlag, diesbezüglich doch einfach mal beim TÜV vorab anzurufen und nachzufragen.

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Das Fahrzeug ist so vorzuführen wie es eigentlich im Serienzustand auch ist. Teile die das Auto damals hatte, sollte es auch bei TÜV haben. Wurden irgendwelche Änderungen durchgeführt und eingetragen ist es wiederum eine andere Geschichte. Wenn hinten Sitze verbaut sind und das Auto Kopfstützen hatte, dann muss es auch bei der Überprüfung welche haben außer es fällt nicht auf und du hast Glück und kommst durch. Kopfstützen werden als Sicherheitsrelevant eingestuft (Nacken).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hobby und Ausbildung

lexiicooki 
Beitragsersteller
 30.01.2018, 16:20

danke (: ja dann mhhh bin dann zwar paar tage drübert aber wäre auch nicht so schlimm denke ich

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