Im Dritten Reich gab es eine Wahlpflicht. Welche Parteien standen damals zur WAHL?

8 Antworten

Im Sommer 1933 wurde alle Parteien außer der NSDAP verboten, Gesetz gegen die Neubildung von Parteien.
§ 1 lautete:

§ 1. In Deutschland besteht als einzige politische Partei die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei.“

http://www.verfassungen.de/de/de33-45/parteien33.htm



Die Ergebnisse der "Wahlen" 1933, 1936 und 1938 lassen sich bei u.a. Wikipedia finden.

Zur Wahl am 5.5.1933 findet man:

Die Reichstagswahl am 5. März 1933 war die Wahl zum achten Deutschen Reichstag in der Weimarer Republik. Sie war die letzte Reichstagswahl, an der mehr als eine Partei teilnahm, und stand bereits unter dem Eindruck der beginnenden Diktatur des Nationalsozialismus

Ebenfalls findest du dort das Ergebnis (https://de.wikipedia.org/wiki/Reichstagswahl_M%C3%A4rz_1933#Ergebnisse).


Zur "Wahl" 1933 findet man:

Die Reichstagswahl vom 12. November 1933 fand zugleich mit der Volksabstimmung über den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund statt. Vorangegangen war die Ausschaltung der politischen Gegner des nationalsozialistischen Systems. Zugelassen war nur eine nationalsozialistisch dominierte Einheitsliste, auf der auch einige als Gäste bezeichnete Parteilose kandidierten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Reichstagswahl_November_1933

Bei den "Wahlen" 1936 und 1938 findet man sinngemäß dasselbe, "Wahl" in Verbindung mit einer Volksabstimmung, von der NSDAP dominierte Einheitsliste, Zustimmung über 90%. Wahlen, wie man sie aus der Weimarer Republik oder von heute kennt, waren es nicht.

NSDAP auf politische Gegner waren insbesondere von KPD und SPD geprägt.
Daneben setzte bereits die staatliche Verfolgung ein.Dabei kam der Regierung (Kabinett Hitler) auch der Reichstagsbrand vom 27. auf den 28. Februar 1933 zugute. Mit Hilfe der tags darauf erlassenen Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat
(„Reichstagsbrandverordnung“) wurden die Grundrechte außer Kraft
gesetzt und die Strukturen der KPD praktisch zerschlagen. Bei der Wahl
selbst konnte die NSDAP stark zulegen, erhielt aber nicht die erhoffte
absolute Mehrheit. Zusammen mit der KSWR, einem von der DNVP
dominierten Wahlbündnis, hatte die Regierung nach der Wahl eine
parlamentarische Mehrheit und konnte darauf gestützt den Weg in die
Diktatur ebnen.





alle Pateien - (Wahlen, Partei, Drittes Reich)

Deine Fragestellung ist in sich so nicht richtig.
Informationen zum Wahlrecht im Nationalsiozialismus findest du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht_in_der_Zeit_des_Nationalsozialismus

"Die nationalsozialistische Regierung änderte das Wahlrecht nicht und übernahm die bestehende Gesetzgebung der Weimarer Republik. ... 
Die Reichstagswahl am 5. März 1933 war die erste Wahl unter nationalsozialistischer Herrschaft und zugleich die letzte Wahl, bei der mehrere Parteien zugelassen waren."

Während des Dritten Reichs wurde soweit ich weiß nicht gewählt. Davor, also 1933, gab es schon eine Wahl, aber jeder der nicht NSDAP gewählt bekam besuch von der SA Schlägertruppe.

Es gab nur noch die NSDAP.

Hitler hat das Wahlsystem der Weimarer Republik ledigtlich formal nicht aufgehoben