Ich muss zur MPU , kann ich in Österreich einen Führerschein machen?

4 Antworten

Wenn du nach Österreich umziehst und dort 186 Tage wohnst , kannst du auch dort einen EU Weit gültige Fahrerlaubnis beantragen sofern du in DE keine Erteilungssperre hast .

Allerdings gibt es in Österreich auch die MPU die du absolvieren werden musst !


Ido1007  12.04.2023, 11:07

Dies kann man umgehen wenn du einen österreichischen Arbeitsvertrag vorzeigst.

ich habe die VPU (MPU) in Österreich gemacht vor 1 Monat ca. Dies kann man mit dem in Deutschland nicht vergleichen. Es gibt keinen vorbereitungskurs wo man 3000 Euro oder mehr ausgibt und die Preise sind einheitlich. 450 Euro.
auf deinen Termin wartest du Vl 2-3 Tage. Nicht wie in Deutschland 1-12 Monate

0
Dlawnu93  18.05.2023, 22:41
@Ido1007

Hallo, also verstehe ich richtig. Man hat dir in Deutschland ne mpu auferlegt und später in österreich hast du den Schein neu gemacht und hast die vpu aber nur gemacht um es den deutschen Behörden vorzulegen? Also die in Österreich hätten sie eigentlich nicht verlangt von dir ?

0
Ido1007  18.05.2023, 22:48
@Dlawnu93

Doch tatsächlich haben die das verlangt.. weil die einen EU Strafregister Auszug automatisch machen.. Und da ist halt zu sehen das ich schwarz gefahren bin etc.. danach haben die, die Führerscheinakte von Deutschland verlangt.. auf das haben die gesagt ich muss hier eine VPU machen. Bzw hat das der Amtsarzt gesagt das ich das machen muss..

normalerweise kann man sich den Arzt aussuchen jedoch da ich schon auffällig war bzgl Führerschein haben die mich zum zuständigen Polizei Amtsarzt geschickt der dann eben die VPU Auflage entschieden hat.

lg

0
Dlawnu93  19.05.2023, 10:03
@Ido1007

Ach so verstehe. Also angenommen es wäre nichts in deinem strafregister gestanden hätten die Österreicher erst gar nicht deine ganze führerscheinakte aus dtl sehen wollen oder ? Und somit wäre es zur vpu nicht gekommen?!

Grüsse

0
Bernd1310  06.07.2023, 18:25
@Ido1007

Hallo, leider stimmen die Aussagen so nicht. Sobald deine Fahrschule den Antrag auf den Führerschein weiterleiten, wird im EUCARIS System gecheckt, ob du bereits einen Führerschein in der EU besitzt/besessen hast. Wenn gesehen wird, dass du einen hattest, wird genauer nachgebohrt, wieso dieser weg ist. Zum Teil werden Akteneinsichten aus Deutschland eingefordert. Also, selbst wenn im Strafregister nichts steht, im EUCARIS bist du als Führerscheinbesitzer immer erfasst. Somit musst Du bei den österreichischen Behörden offen legen, was du verbrochen hast und dann werden die Vorraussetzungen entschieden, wie du wieder einen Führerschein erlangen kannst- sprich VPU etc.

0

Du darfst deinen Lappen nur da machen wocdu tatsächlich wohnst. Das ganze muss nachweisbar sein das du dort mindestens 180 Tage pro Jahr verbringst.


Ido1007  12.04.2023, 11:09

Nicht wenn du einen Arbeitsvertrag vorzeigst.

0

Also ich habe wegen meiner MPU Auflage nach meiner erteilten Sperrfrist den Führerschein in Österreich gemacht.. die 6 Monate Wartezeit konnte ich dank eines Arbeitsvertrages umgehen.
jedoch würde ich ab 30. April die 180 Tage Aufenthalt voll haben.
was die deutsche Behörde verlangt hat war die VPU (MPU) nun darf ich in Deutschland fahren. Meine Punkte wurden erstmal auf Eis gelegt.


dan180185  07.04.2023, 16:55

ich habe das selbe problem. november 2016 führerschein in deutschland weg. drogenfahrt. 2019 bin ich nach AT gezogen mit erstwohnsitz. 2021 habe ich nach vpu und neuer prüfung eine Fuhrerschein erhalten. jetzt lebe ich seit kurzem wieder in Deutschland.

wie bist du vorgegangen?

Hab mit dem Landratsamt nur inoffiziell gesprochen. die wollen bei mir VPU ablehnene, sagen dass ich nicht in deutschland fahren darf und werden sobald ich etwas offizielles einreiche eine MPU anordnen. landratsamt sagt, dass mein VPU Gutachten nicht ausreicht. entspricht nicht der deutschen norm.

Danke fur die Unterstutzung

0
Ido1007  07.04.2023, 22:04
@dan180185

Puuuhhh… dann weis ich nicht genau was bei dir das Problem ist.. also bei mir war es nur das schwarz fahren und deshalb habe ich eine VPU gemacht. Als ich dann bei meiner Führerscheinstelle in Deutschland angerufen habe und mitgeteilt hatte das ich eine VPU gemacht habe, meinten die nur, sende uns die mal rüber und wir schauen das an.
das war bei mir der Fall. Am Dienstag bekomme ich nähere Infos..

0
dan180185  07.04.2023, 22:07
@Ido1007

fahren unter betäubungsmittel. aber mir wurde damals auch telefonisch gesagt, wenn ich alles offiziell mache, dann dürfte ich später auch wieder fahren und führerschein tauschen. jetzt ist es wieder anders. danke für die info. halt uns mal bitte auf dem laufenden.

1
Dlawnu93  18.05.2023, 01:34
@dan180185

Haben die bei dir in Österreich damals beim führerscheinantrag direkt gesehen dass dir eine mpu in dtl aufgelegt wurde und dir dann gesagt du sollst erst eine vpu machen ?

0
dan180185  07.04.2023, 21:59

deine Hilfe wäre super, hab weiter unten mein genaues Problem geschildert. Danke vorab

0
Ido1007  12.04.2023, 11:06
@dan180185

Habe heute die Mitteilung bekommen das ich in Deutschland fahren darf. Die Führerschein Behörde kann dagegen nichts machen wenn du deinen Führerschein im Ausland holst. Sobald deine Sperrfrist falls vorhanden abwartest und dann einen EU Führerschein machst kann kein Land EU weit dagegen vorgehen.

1
dan180185  12.04.2023, 11:30
@Ido1007

was hast du gemacht? hast du die umschreibung beantragt? oder wie ist du bei der behörde vorgegangen? oder einfach das gutachten aus AT angegeben? bin für jeden hinweis dankbar

0
Ido1007  20.04.2023, 21:23
@dan180185

Eigentlich gar nichts.. ich hab mein Führerschein gemacht und die meinten dann bitte schick uns das Gutachten. Daraufhin hab ich das gemacht und 2 Tage später hab ich mich nochmal gemeldet und da meinten die ist in Ordnung ich darf fahren.

0
dan180185  20.04.2023, 21:37
@Ido1007

bei mir haben sie gesagt, das gutachten wäre nicht ausreichend. hab den führerschein aber auch von einem Anwalt prüfen lassen und der hat gesagt, dass alles rechtmäßig ist und mein führerschein gültig wäre. Ich versteh das alles nicht. ich hab 4 Jahre in österreicb gewohnt und hab alles mit den Behörden dort geklärt und jetzt in deutschland hab ich nur stress mit den behörden aber damals war keiner zustandig. danke für die antwort

0
Ido1007  20.04.2023, 21:45
@dan180185

Du darfst fahren .. meine Behörde wollte sich auch quer stellen als ich meinte ich mach es im Ausland .. aber im Endeffekt können die nichts machen.. ich hab sicherheitshalber auch bei der Polizei vorbei geschaut und gesagt die sollen mal nachschauen was im System steht.. ob du noch ein Fahrverbot hast oder ein anderer vermerkt drinnen ist. Jedoch konnten die nichts finden und meinten das System sagt ist alles in Ordnung. Also du kannst mir vertrauen.. wenn du wirklich keine Sperrfrist hattest in der Zeit wo du den Führerschein in Österreich gemacht hast oder Fahrverbot.. dann ist der Schein in Deutschland gültig..

1
dan180185  20.04.2023, 22:04
@Ido1007

danke dir. ne hat ich alles nicht mehr. habs auch von nem anwalt nochmal prüfen lassen mit der ganzen führerscheinakte und den sperren und so. zum zeitpunkt als ich dann den neuen führerschein gemacht habe war längst alles geklärt..osterreich hat auch vorher meine führerscheinakte angefordert bevor ich überhaupt eineVPU machen konnte usw.

0
Dlawnu93  18.05.2023, 01:21

Du weißt aber schon dass du mit deinem Führerschein den du in österreich neu erworben hast zurück in dtl durchgehend fahren darfst ohne dass dtl dir wieder mit einer mpu daherkommen kann ?!

Sollte man dich mal kontrollieren und du zeigst deinen AT führerschein und kannst vorweisen dass du mind 6 Monate dort gelebt hast, können die dir einen scheiß anhaben, das weiß ich sicher!

0

Jain , wenn Du da mindestens 1 Jahr gemeldet bist mit Wohnsitz, und davon ebenfalls mindestens 165 Tage Aufenthalt nachweisen könntest .

Dann dürfte Dir AUT durchaus legitim eine FE ausstellen , wenn in DE keine Wiedererteilungssperre mehr gegen Dich besteht .

Nur in DE darfst Du in Staatsbürgerschaft DE in DE dann immer noch kein Auto fahren , wenn Dir hierzulande die FE entzogen wurde mit ( noch nicht erfüllter ) MPU - Auflage zur Gutachtenbeibringung .

Dieses Anerkennungsverweigerungsrecht hat DE inzwischen durch den EUGh für beauflagte Staatsbürger DE .


dan180185  07.04.2023, 22:04

also können alle die keine deutsche staatsbürger sind aber ihren deutschen führerschein weg haben und eine MPU hier machen müssen ins EU ausland und dort einen gültigen führerschein erlangen und wieder zuruckkommen? nur die deutschen nicht?

0