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Antwort
Jain , wenn Du da mindestens 1 Jahr gemeldet bist mit Wohnsitz, und davon ebenfalls mindestens 165 Tage Aufenthalt nachweisen könntest .
Dann dürfte Dir AUT durchaus legitim eine FE ausstellen , wenn in DE keine Wiedererteilungssperre mehr gegen Dich besteht .
Nur in DE darfst Du in Staatsbürgerschaft DE in DE dann immer noch kein Auto fahren , wenn Dir hierzulande die FE entzogen wurde mit ( noch nicht erfüllter ) MPU - Auflage zur Gutachtenbeibringung .
Dieses Anerkennungsverweigerungsrecht hat DE inzwischen durch den EUGh für beauflagte Staatsbürger DE .