Ich möchte mit dem Fahrzeug meiner Mutter in die Türkei fahren. Muss sie dabei sein, da das Auto ja auf die angemeldet ist?

5 Antworten

Sicherheitshalber würde ich ein Dokument aufsetzen in dem Dir Deine Mutter bescheinigt ihr Fahrzeug für diese Fahrt benutzen zu dürfen, dieses Dokument in türkisch verfassen und die Unterschrift Deiner Mutter von einem Notar beurkunden lassen (das kann jeder Notar, der braucht nur die Unterschrift beurkunden und nicht zu wissen was da steht).

Für den Fall dass Du eine doppelte Staatsbürgerschaft hast, Deine Mutter nur die Türkische und sie wegen der aktuellen Situation nicht mit in die Türkei möchte, solltest Du Dir im Klaren darüber sein dass Du in der Türkei dann zu 100% die türkische Staatsbürgerschaft hast, auch wenn Du ausserhalb der Türkei über eine weitere Staatsbürgerschaft verfügst.

Nein eigentlich nicht .Wobei die Türkei ein nicht Eu Staat ist könnte es Probleme geben LG

das geht, lass Dir sicherheitshalber von Deiner Mutter eine schriftliche Bestätigung geben, dass Du die Karre benutzen darfst.

Da müsst ihr in der Versicherungspolice schauen, ob sie als alleinige Fahrerin eingetragen ist, oder ob mit dem Fzg. auch andere Personen fahren dürfen. Gilt insbesonders wenn du unter 25 bist....

Die Police kann man aber ggfs. ändern/ergänzen lassen, kostet dann halt mehr.

Das ist prinzipiell zulässig. Vorsichtshalber könntest du aber ein Schriftstück mitführen, indem deine Mutter bestätigt, dass du das Auto fahren darfst.

Du solltest aber bei der Versicherung nachfragen, ob das gedeckt ist.