Ich möchte in der Probezeit kündigen?
Hey,
ich arbeite seit ca 4 Monaten in einer neuen Kita. Ich bin hier direkt mit festvertrag eingestellt worden. Wir haben hier eine Probezeit von 6 Monaten. 2 Monate habe ich also noch zum kündigen…
mir gefällt es hier nach einigen Vorfällen und dem miteinander im Team leider gar nicht und würde gerne die Kita wechseln.
Die Sperre vom Arbeitsamt wäre mir egal, da ich eh nie einen Cent von denen gesehen habe. Möchte mich in einer anderen Kita bewerben. Da ich kündige finde ich diese „Abschieds-tralala“ Mega unangenehm.. Würde gerne einfach kündigen und gehen. Muss ich schriftlich etwas einreichen? Welche Frist gibt es da und muss ich hier wieder erscheinen trotz Kündigung? Die Kita ist in Niedersachen.
Liebe Grüße
6 Antworten
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Kündigungen eines bestehenden Vertrages, egal welcher Art, bedürfen immer der Schriftform.
Die Kündigungsfrist ist auch einzuhalten.
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Selbstverständlich schriftlich kündigen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist wären 14 Tage. Arbeitsvertraglich oder Tarifvertraglich könnten andere Fristen vereinbart sein.
Innerhalb der Frist muß man noch auf Arbeit erscheinen.
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Hallo,
die Kündigungsfrist, auch während der Probezeit, ist in deinem Arbeitsvertrag bzw. im Anwendung findenden Tarifvertrag geregelt. In der Regel sind es in der Probezeit 2 Wochen.
In dieser Zeit musst du weiterhin arbeiten, außer dein Arbeitgeber stellt dich sofort frei.
Die Kündigung ist schriftlich einzureichen.
LG, Chris
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Du musst im Vertrag bzw. Tarif schauen wie das geregelt ist. Könnte sofort oder 14 Tage sein,
Kündigung immer schriftlich und ich würde mir das auch schriftlich bestätigen lassen das die Kündigung ankam.
Das Abschied Trallala mit den Erziehern kannst du halten wie du willst aber als Erzieher solltest du wissen bzw. den Anstand haben dich von den Kindern vernünftig zu verabschieden.
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Die Sperre vom Arbeitsamt wäre mir egal, da ich eh nie einen Cent von denen gesehen habe
Dein Arbeitgeber zahlt keinen Lohn. Was soll das denn? Warum lässt du dir das gefallen?
Das würde eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Nö, tun sie nicht. Hier allerdings schon.