Ich hatte eine prügelei mein Mitschüler hat mich geschlagen ich habe mich selbst verteidigt und ging die Brille kaputt und mein Schüler will das ich bezahle?
Was tun
8 Antworten
Wenn die Prügelei auf dem Schulgelände (vielleicht auch auf dem Schulweg) stattgefunden hat, sollte der Anspruchsteller (oder ein anderer Beteiligter?) die Prügelei und den entstandenen Schaden im Sekretariat der Schule melden.
Nach meinem Kenntnisstand kommt der Schulträger (bzw. der zuständige Unfallversicherungsträger) erstmal für entstandene Verletzungen, Behandlungen, Sachschäden usw. auf. Im nachhinein wird dann geprüft, ob ein Beteiligter in Regress genommen werden kann. Das wird im Normalfall aber nur dann passieren, wenn die Verletzungs- oder Schadenshandlung vorsätzlich war.
Wenn du zeugen hast wo bestätigen das er dich angegriffen hat, musst du nichts zahlen auch deine Haftpflichtversicherung nicht. Wo kommen wir den hin wenn wir den täter seine sachen bezahlen wenn er uns schädigen will.
Eltern und Lehrkräfte mit einbeziehen. Es war ja verteitigung. Wenn du sachlich bleibst, dann könnte man sich auf ein Kompromiss einigen
Du bist nicht strafmündig. Einfach nichts tun. Es ist gut, dass du dich verteidigt hast
Du bist nicht strafmündig.
Wissen wir nicht. Aber um die Strafmuendigkeit geht es ja auch gar nicht, sondern um die Deliktsfaehigkeit. Deliktsfaehig ist man ab 7.
Den Eltern mitteilen und versuchen das über die private Haftpflichtversicherung abzuwickeln.
Die private Haftpflichtversicherung hilft aber im Normalfall nur weiter, wenn sich die Prügelei nicht auf dem Schulgelände ereignet hat. Für Prügeleien auf dem Schulgelände tritt für Körperschäden oder Sachschäden regelmäßig erstmal die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber den Geschädigten ein. Man sollte den Vorfall auf jeden Fall erstmal bei der Schule bzw. dessen Unfallversicherungsträger melden. Die private Haftpflichtversicherung wird sich dann wohl nicht für zuständig erklären, da sie anonym62726 nicht in der Haftpflicht gegenüber dem Geschädigten sieht.