Ich hatte das Erbe meines Vaters ausgeschlagen und soll nun lt. der Bank die Bestattung selbst bezahlen. Kann man hier irgendwas tun, ggf. über einen Anwalt?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Erfährt eine Bank vom Todes eines (Einzel-)Konteninhabers, wird dieses Konto als Nachlasskonto geführt. Karten und Onlinezugang werden gesperrt. Überweisungen können im Regelfall nur von den Erben veranlasst werden. Ich weiss aber auch von Gepflogenheiten der Banken, dass die Beerdigungskosten abgewickelt werden können.

Wird ein Erbe ausgeschlagen, erbt letztendlich der Staat. Reicht das Guthaben am Konto nicht aus, zahlt der Staat nicht den Rest drauf, sondern holt sich das (restliche oder gesamte) Geld von den Personen, die lt. Bestattungsgesetz für die Kosten der Beerdigung aufkommen müssen.

Das sind nicht immer die Erben.

Falls die Bank nicht mit sich reden lässt stehst Du evtl. vor dem Problem, die Kosten gegenüber dem Staat als Nachlassverbindlichkeit geltend zu machen.


flitzi2024 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 13:48

Es ist ausreichend Geld auf dem Konto meines Vaters für die Bestattung.

In so einem Fall kann es echt stressig sein. Wenn genug Geld auf dem Konto deines Vaters ist, müsste das eigentlich für die Bestattung genutzt werden. Da die Bank aber auf die unklare Erbfolge pocht, könnte ein Anwalt auf jeden Fall hilfreich sein, um das zu klären und den Druck auf die Bank zu erhöhen. Die sollten eigentlich zahlen, wenn das Geld dafür da ist. Also ja, Anwalt lohnt sich wahrscheinlich, damit du die Kosten nicht selbst tragen musst.


ThisIsJustMeDE  23.09.2024, 12:58

edit: "Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1968 " hat meine Frage obsolet gemacht

Nein kannst du nicht. Selbst wenn du das Erbe ausgeschlagen hast. Sind sonst keine Verwandten mehr da, musst du die Beerdigung zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

In meinen Augen handelt die Bank völlig richtig. Du hast einen Erstattungsanspruch gegen den Erben, den musst du aber selbst geltend machen. Damit hat die Bank nichts zu tun.