Ich hatte das Erbe meines Vaters ausgeschlagen und soll nun lt. der Bank die Bestattung selbst bezahlen. Kann man hier irgendwas tun, ggf. über einen Anwalt?
Ich hatte hierzu vor einigen Tagen eine Frage gestellt. Es gibt außer mir keine Erben, der Staat erbt. Vom Bestattungsinstitut und vom Nachlassgericht wurde mir mitgeteilt, dass ich die Rechnung hinsichtlich der Bestattung an die Bank zum bezahlen durch diese geben kann und diese die Rechnungen erfahrungsgemäß bezahlt, wenn Geld auf dem Konto für die Bestattung vorhanden ist.
Die Bank hat mir die Rechnungen nun zurückgeschickt wegen unklarer Erbfolge und will diese nicht vom Konto meines Vaters bezahlen. Ich habe auch noch eine telefonische Auskunft erhalten, dass ich die Bestattung selbst bezahlen muss, weil ich ja gar keine Vollmacht mehr habe etc. Auf dem Konti ist genügend Geld, was ja auch extra für die Bestattung da sein sollte. Ich durfte ja auch bei Erbausschlagung, trotz zuletzt bestehender Kontovollmacht nicht einfach die Überweisung selbst vornehmen.
Kann ich irgendetwas tun, um die Kosten nicht selbst übernehmen zu müssen ? Lohnt sich ggf. ein Anwalt ?
4 Antworten
Erfährt eine Bank vom Todes eines (Einzel-)Konteninhabers, wird dieses Konto als Nachlasskonto geführt. Karten und Onlinezugang werden gesperrt. Überweisungen können im Regelfall nur von den Erben veranlasst werden. Ich weiss aber auch von Gepflogenheiten der Banken, dass die Beerdigungskosten abgewickelt werden können.
Wird ein Erbe ausgeschlagen, erbt letztendlich der Staat. Reicht das Guthaben am Konto nicht aus, zahlt der Staat nicht den Rest drauf, sondern holt sich das (restliche oder gesamte) Geld von den Personen, die lt. Bestattungsgesetz für die Kosten der Beerdigung aufkommen müssen.
Das sind nicht immer die Erben.
Falls die Bank nicht mit sich reden lässt stehst Du evtl. vor dem Problem, die Kosten gegenüber dem Staat als Nachlassverbindlichkeit geltend zu machen.
Es ist ausreichend Geld auf dem Konto meines Vaters für die Bestattung.
In so einem Fall kann es echt stressig sein. Wenn genug Geld auf dem Konto deines Vaters ist, müsste das eigentlich für die Bestattung genutzt werden. Da die Bank aber auf die unklare Erbfolge pocht, könnte ein Anwalt auf jeden Fall hilfreich sein, um das zu klären und den Druck auf die Bank zu erhöhen. Die sollten eigentlich zahlen, wenn das Geld dafür da ist. Also ja, Anwalt lohnt sich wahrscheinlich, damit du die Kosten nicht selbst tragen musst.
edit: "Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1968 " hat meine Frage obsolet gemacht
Nein kannst du nicht. Selbst wenn du das Erbe ausgeschlagen hast. Sind sonst keine Verwandten mehr da, musst du die Beerdigung zahlen.
In meinen Augen handelt die Bank völlig richtig. Du hast einen Erstattungsanspruch gegen den Erben, den musst du aber selbst geltend machen. Damit hat die Bank nichts zu tun.