Ich habe mir vor 3 Monaten bei einem Händler eine Audi a6 gebraucht gekauft, nun klackert die Steuerkette...Muss er es als Garantiefall repaieren?
4 Antworten
Ich vermute mal, dass die Steuerkette zu den Verschleißteilen gehört und deshalb von der Gewährleistung ausgeschlossen ist.
Garantie ist es nur dann, wenn der Verkäufer es dir gegenüber "garantiert" hat, ansonsten wäre das eventuell ein Fall für die Gewährleistung: https://www.finanztip.de/kaufrecht/gebrauchtwagenkauf-maengelhaftung/
Da die ersten 6 Monate noch nicht rum sind, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht bei Übergabe bestand.
Es geht um die Beweislast, die in den ersten 6 Monaten nach Kaufdatum der Verkäufer hat. Normalerweise würde die Beweislast beim Käufer liegen, aber sie wurde aus Schutzgründen für diesen Fall und Zeitraum umgedreht.
Die Zeit kann bei gebrauchten Teilen auf 1 Jahr verkürzt werden, das ist soweit okay.
Das heißt wenn er es nicht beweisen kann, muss er den schaden beheben?
aus meiner Sicht als Laie: ja, siehe dazu auch: https://www.andres-anwalt.de/news/Verkehrsrecht_1/Steuerkette_gerissen_-_Gewaehrleistung
Wobei die im obigen Falle gerissen war, bei dir klappert sie und es liegt die Vermutung nahe, dass es bald nicht mehr klappert. ;-) Hin zum Händler und ihn zunächst bitten, den Fall zu prüfen und notfalls zu beheben. Moderne Steuerketten haben auch keine Möglichkeit mehr, nachgespannt zu werden, das sollte automatisch erfolgen.
Wenn er zickt, dann solltest du "zart" auf die Gesetzeslage hindeuten.
hört es sich so beim Kaltstart des Motors an ??
https://www.youtube.com/watch?v=w8akvEfsnrk
auf 20sec spulen da sieht man das Beispiel was ich meine ;)
Naja die Frage stellt sich eher ob du Garantie oder Gewährleistung hast.
Im Kaufvertrag steht nur das der Verkäufer bis zu einem 1 Jahr nach Kaufdatum für Sachmängel haftet