Ich habe ein Paket verkauft über eBay Kleinanzeigen und der Käufer will es mit mir einem Versicherten Paket muss ich es genau so verschicken?

4 Antworten

Du musst es genau so verschicken, wie der Käufer es möchte.

Zu deiner Sicherheit mach es. Klar kannst du es auch unversichert schicken. ABER!!!

Wenn das Paket weg ist (auch wenn er behauptet, dass es nicht angekommen ist, aber er hat es bekommen), dann bist DU in der Beweispflicht, dass er es erhalten hat.

Wenn du es, wie er es verlangt, versichert verschickst, dann ist ER in der Beweispflicht, dass du es nicht verschickt hast (aber du hast die Trackingnummer).

Wenn du Pech hast, hat er es bekommen, behauptet das Gegenteil und verlangt die Ware oder das Geld zurück. Du kannst den Versand nicht nachweisen und kannst nicht beweisen, dass er dich betrügt. Ware weg und du musst zusätzlich noch das Geld zurückzahlen.

Die paar Cent mehr, die es bar mehr kostet, als online wäre es mir wert.

Ich würde immer grundsätzlich versichert schicken, auch wenn der Kunde mit unversichrtem Versand einverstanden wäre.

Dann verschickst du es trotzdem als DHL- Paket , aber bezahlst das Porto (6,99€) dann halt bar in der Post. Lass dir eine Einlieferungsquittung geben und teile dem Käufer die Sendungsnummer mit.

Was für eine Frage. Du musst es auf jeden Fall als Paket, also versichert per DHL versenden, denn dafür hat der Käufer gezahlt. Dass du etwas online nicht machen kannst (warum eigentlich?) ist nicht das Problem des Käufers.