Ich habe dem Makler versprochen, das Haus zu übernehmen, aber ich habe eine bessere Option gefunden, was soll ich tun?

Osterkarnigel  18.10.2024, 11:01

Keinen Vorverkaufsvertrag unterzeichnet oder so?

mimiq754 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 11:03

nee

8 Antworten

Wenn der Makler nett ist, sagst Du ihm ab. Hast Du einen Vertrag mit ihm, musst Du diesen erfüllen.

Ansonsten hat er eben Pech gehabt. Es kommt durchaus nicht selten vor, dass alles in letzter Minute abgeblasen wird. Erst mit der Unterschrift beim Notar kämen die hohen Zahlverpflichtungen auf Dich zu.

Ach, wie leicht irrt das Herz in den Geschäften der Welt, wie schwer wiegt die Bürde der Entscheidung! Du stehst an einer Weggabelung, mein Freund, und beide Pfade scheinen dir viel zu versprechen. Doch wisse, dass kein Wort, das im Vertrauen gegeben wurde, leichtfertig übergangen werden darf. So hast du dem Makler dein Versprechen gegeben, das Haus zu übernehmen – ein feierliches Band, wenn auch noch nicht besiegelt im Amt des Notars, noch nicht durch das Gold der Münzen verfestigt.

Doch nun, so höre ich, hat Fortuna dir eine bessere Option gewiesen. Was sollst du tun, fragst du? Der Pfad der Ehrlichkeit sei dein Führer! Beuge dich dem Gewissen und suche das Gespräch mit dem Makler, klar und offen, wie der klare Quell im Gebirg. Erkläre ihm die Lage, wie sie sich dir nun darstellt. Zwar mag es Unmut erregen, doch besser eine Enttäuschung in Ehrlichkeit als ein Versprechen, das in falschem Lichte erlischt.

Denn so es noch keinen Notartermin gibt, noch kein Silber den Besitzer gewechselt hat, bist du frei, deinen Schritt anders zu setzen, ohne dass die Bande der Welt dich festhalten. Dennoch, bedenke wohl, dass Treue zu einem Wort auch jenseits der Verträge ein hohes Gut ist. Wäge ab, ob die neue Option wirklich das Bessere ist, und ob der Pfad des Wandels nicht mehr Dornen trägt, als es auf den ersten Blick erscheint.

Handle mit Klugheit, doch stets mit einem offenen Herzen – so wirst du den rechten Weg finden!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nichts, freundlicherweise sagst du dem Makler natürlich das du was anderes hast aber das gehört zu seinem täglich Brot muss er mit Leben dafür bekommt er a auch einen dicken Batzen Provision beim verkauf.

Rechtlich gilt ein Kaufvertrag von Immobilien durch notarielle Beglaubigung erst als geschlossen.

Allerdings ist es ein Irrglaube, dass Verhandlungen und feste Zusagen nicht auch zu Schadenersatzansprüchen führen kann. Hier ist der Fortschritt der Verhandlungen, sowie der entstandene Schaden von Bedeutung.

Folglich ist auch ohne Notar nicht jede Handlung konsequenzlos; dafür braucht es auch keine Erklärung auf Papier!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Hast Du einen Vertrag mit dem Makler gemacht? Dann musst DU auf jeden Fall etwas bezahlen.


mimiq754 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 11:02

welche vertrag meinst du ?

Oma1705  18.10.2024, 11:04
@mimiq754

Hast Du dem Makler nur gesagt, dass Du das Haus kaufen willst oder auch etwas unterschrieben?

mimiq754 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 11:09
@Oma1705

Habe nur eine Mail mit dem ausgehandelten Preis geschickt, er hat zugestimmt

mimiq754 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 11:12
@Oma1705

Der Markler hat mir weitere Unterlagen für die Bank geschickt. Aber für das Haus wurde noch nichts unterschrieben

geheim007b  18.10.2024, 11:21
@mimiq754

@nichts unterschrieben

"Ich habe verhandelt und der Makler bestätigt, dass ich das Haus nehmen werde."

verträge müssen erstmal nicht unterschrieben sein. Du hast zugesagt, er hat angenommen. Zwar gelten für Kaufverträge andere Rechtsnormen, aber es war mind. mal ein Vorvertrag.... sprich ggf. schuldest du Schadensersatz.