Ich hab mir die Haare gefärbt bin aber unter 16?

7 Antworten

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Solange deine Eltern damit einverstanden sind, ist sicher alles okay. Strafen gibt es nicht, der Hinweis dürfte sich eher auf die Inhaltsstoffe des Produktes beziehen (nicht essbar, nicht in die Augen bekommen etc.) und ggf. darauf, dass Eltern es evtl. nicht so gut finden, wenn sich ihre 12jährigen Kinder im Alleingang die Haare färben und dann das ganze Bad versauen sowie den Nacken, Wangen etc. auch noch mit einfärben.


Orinocko 
Beitragsersteller
 04.01.2018, 13:18

Ok, das Bad lebt noch

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Du bekommst keine Strafe, aber wenn deine Eltern damit nicht einverstanden sind, oder du gar eine Allergie oder Haarschäden aufgrund des Färbemittels bekommst, kann der Verkäufer /Kassierer bei dm ordentlich Probleme bekommen.

Er hätte dir nur gegen Vorlage des Personalausweises das Färbemittel verkaufen dürfen.

Übrigens weigern sich auch viele Friseure genau aus dem Grund ( Allergie,Haarschäden) Jugendlichen unter 16 die Haare zu färben,auch wenn die Eltern damit einverstanden sind.

Auch ab 16 geht es nur mit dem persönlichen Erscheinen der Erziehungsberechtigten.

Das ist ein Warnhinweis, dass man das Kindern nicht in die Hand geben sollte.

Du hast das Zeug ja nicht getrunken.

Nein, dafür bekommst du keine Strafe.

wo kein kläger, ist auch kein richter.

Das ist nur Schutz der Firma damit sie nicht verklagt werden kann, wenn damit unfug gemacht wird.

LG.


Orinocko 
Beitragsersteller
 04.01.2018, 13:17

Ok, gut...ich bin nur etwas vorsichtiger weil ich eigentlich nichts unerlaubtes mache

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