Türkischer Pass ist schon lange abgelaufen - welche Probleme kann es beim Konsulat geben?
ich hab einen türkischen pass und ich muss jetzt den militärdienst verlängern,problem aber ist,ist schon lange her das der abgelaufen ist,kanns probleme geben? würde ich probleme bekommen beim türkischen konsulat ? die sache ist auch,dass ich gerade keine arbeit habe und nichts vorweisen kann
3 Antworten
Das Konsulat - wenn es den Pass verlängert - wird den Pass ab dem alten Datum verlängern für die Zeit, die Du bezahlst. Also nicht ab jetzt bis dann sondern ab dem Ablaufdatum....Es kann auch sein, dass Du eine Strafe bezahlen musst. Wenn es ein alter Pass ist, muss der sowieso erneuert werden. Es gibt jetzt neue Pässe. Und wahrscheinlich musst Du auch Deinen Ausweis erneuern; die sind auch neu. Da Du keine Arbeit hast, könnte es sein, dass Du den Miltärdienst nicht hinauszögern kannst, da Du ja nicht gebunden bist. - Am besten kann Dir das Konsulat Auskunft geben. In der Aufenthaltsgenehmigung steht ausdrücklich drin, dass die Gültigkeit mit dem Ablauf des Passen verfällt, wenn dieser nicht verlängert wird.
würde ich probleme bekommen beim türkischen konsulat ? die sache ist auch,dass ich gerade keine arbeit habe und nichts vorweisen kann
Es kann schon mit den deutschen Behörden Probleme geben, weil Du Dich nicht ausweisen kannst, ab 16 aber ausweispflichtig bist und Deine Niederlassungserlaubnis damit "schwebend unwirksam" ist, da sie nur zusammen mit einem Pass gilt. Was Deine Landsleute dazu sagen, ist für mich schwer abzuschätzen.
Hier noch ein Link dazu: "In der Tat haben Ausländer die Passpflicht zu erfüllen, wenn Sie sich im Gebiet der BRD aufhalten (§ 3 Abs. 1 AufenthG). Ein gültiger Pass ist auch Voraussetzung der Erteilung der Niederlassungserlaubnis (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG). Besitzt der Ausländer keinen gültigen Pass mehr, kann die Niederlassungserlaubnis tatsächlich widerrufen werden (§ 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG). Es kann also sein, dass Ihre Niederlassungserlaubnis irgendwann widerrufen wird, wenn Sie sich keinen gültigen Pass besorgen.
Darüber hinaus ist der Nichtbesitz eines gültigen Passes für Ausländer sogar strafbar, mindestens aber bußgeldbewehrt (§§ 95 Abs. 1 Nr. 1, 98 AufenthG)." http://www.frag-einen-anwalt.de/Pass-abgelaufen-was-ist-mit-der-Niederlassungserlaubnis---f261034.html