Ich fange mitte des Monats einen Job an, kriege ich noch Arbeitslosengeld für hälfte des Monats?
Ich hab dem Arbeitsamt damals ursprünglich mitgeteilt, dass ich zum 1.8 eine Ausbildung anfange, also dann auch für den Juli mein Arbeitslosengeld von 550 Euro kriege.
da ich aber aus meiner Wohnung geflogen bin und 400km weggezogen bin, da man in Frankfurt keine Wohnung kriegt, brauche ich nun dringend geld und fange zum 17.7 schon eine normale sozialversicherte Vollzeitstelle an, bei der ich im Monat auf c.a 1,7k netto komme. Wenn ich zum 17.7 anfange und viele überstunden mache, sollte ich auf mind 1k netto kommen. Die Frage ist nun: kriege ich diese 1k netto dann auf mein Arbeitslosengeld angerechnet, weil man darf ja 165 euro verdienen und dann werden 80% angerechnet bei arbeitslosen.
oder lassen die vom arbeitsamt mich endlich in ruhe wenn ich da anrufe und denen sage das ich nen Job hab? Kann ich mein netto Gehalt dann behalten?
und wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld für den halben Monat aus, also c.a 225€. Kriege ich das Geld dann noch ausbezahlt oder fällt das weg?
muss ich dem Arbeitsamt mitteilen, dass ich umgezogen bin? Ich möchte eigentlich nichts mehr mit dem Amt zu tun haben, ich möchte normal arbeiten gehen, mein Geld verdienen, sparen, Ausbildung etc. ich möcht da nichmehr in nem system sein, sondern die sollen mich einfach löschen und mich arbeiten und mein Gehalt mir lassen.
3 Antworten
Erst einmal müsste man wissen um welches Leistungen es genau geht, um ALG - 1 als Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit oder Bürgergeld vom Jobcenter !
Aber in beiden Fällen ist ein Umzug natürlich zu melden und das bevor man umgezogen ist.
Beim Bürgergeld gibt es keinen Freibetrag auf Erwerbseinkommen von 165 Euro Netto, der gilt nur beim ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.
Unter Bürgergeld kommen die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zur Anwendung.
Da geht es nach dem Zuflussprinzip, also in dem Monat wo Du Einkommen erzielst und es aufs Konto bekommst, wird es unter Berücksichtigung der Freibeträge auf den Leistungsanspruch angerechnet.
Beim ALG - 1 besteht nur solange Anspruch auf Leistungen, solange man Anspruch hat und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, also bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von min. 15 oder mehr Stunden pro Woche bis einen Tag vor Beginn der Arbeit laut Arbeitsvertrag.
Wenn Du den Umzug nicht gemeldet hast, wirst Du Probleme bekommen, egal ob bei ALG - 1 oder Bürgergeld, denn dann ist es mit Sicherheit zu einer Überzahlung gekommen und die möchte die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zurück.
Denn in beiden Fällen hat sich durch den Umzug die Zuständigkeit geändert, da kannst Du froh sein wenn es nur bei der Rückforderung von zu Unrecht bezogen Leistungen kommt.
Du musst das der Agentur für Arbeit wie schon erklärt rechtzeitig vorher mitteilen, dafür hast Du entweder bei Antragstellung mit Infomaterial eine Veränderungsmitteilung erhalten, oder Du findest diese zum Ausdrucken im Internet.
Im Regelfall sollte das auch online gehen, denn wenn es durch zu spätes melden zu einer Überzahlung kommt, wirst Du diese an die bisherige Agentur für Arbeit erstatten müssen, weil dann die neue Agentur für Arbeit im anderen Bundesland für dich zuständig ist.
Musst dich dann neu anmelden und einen neuen Antrag stellen.
Bitteschön
Ich fange mitte des Monats einen Job an, kriege ich noch Arbeitslosengeld für hälfte des Monats?
Bei vorhandenem Anspruch sollte dies so sein.
Ja, du musst mitteilen das du umgezogen bist. Ja, du bist verpflichtet umgehend bescheid zu sagen das du eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen hast. Da ALG1 rückwirkend gezahlt wird hast du Zeit bist du wirklich angefangen hast. Dann bekommst du ALG 1 bis zum 16.07. ab 17 hast du ja dein Gehalt.
Wenn du den Job nicht meldest bekommst du Probleme wegen Leistungsmissbrauch.
ALG 2 bekommst du vorab für den Monat. Auch da musst du alles melden und das geld ab 17.07. zurückzahlen.
erstmal vielen dank für die Antwort. Ich beziehe ALG I.
ich ziehe am 15.7 in die Wohnung ein, an dem Tag wollte ich mich in der Stadt anmelden und beim Arbeitsamt anrufen. Ich kann aber bereits vorher in die Wohnung wegen Renovierungsarbeiten, da ja alles ziemlich kurzfristig ist.