Ich darf mir bei der Firmung einen zweiten Namen aussuchen..
Also indirekt: Der Bischof fragt mich, wie ich heißt - wenn ich Selina heiße und dann sage "Selina Marie" , dann weiht er mich auf diesen Namen. Also ist er dann mein Zweitname, allerdings nicht offiziell.
Wenn mich jetzt jemand fragen würde, ob ich einen 2. Namen habe, darf ich dann "Marie" sagen? Er ist nicht offiziell, gehört aber trotzdem zu mir.. kompliziert..
Oder wenn ich irgendwo etwas ausfüllen muss, darf ich den 2. Namen dort dann hinschreiben, wenn danach gefragt (!) wird? (Also z.B. Name: Selina Zweitname: Marie)?
7 Antworten
Nein, Du darfst nur den Namen angeben, der in der Geburtsurkunde steht.
nein, das darfst du nicht. wenn in deinem Stammbaum nur ein Name steht, dann hast du nur einen.
Da kannst du dich ruhig firmen lassen. Die Veranstaltung mit der Namensvergabe in der Kirche heißt im Übrigen Taufe
Ich habe aber Firmung, und dort dürfen wir es auch..so dumm bin ich dann doch nicht ;)
was? sich taufen lassen? dann ist es immer noch eine Taufe - auch wenn es am gleichen Tag stattfindet Du bekommst die Firmweihe, das hat aber nichts mit einem Vornamen zu tun.
Sofern dein selbstgewählter "Zweitname" nicht offiziell im Standesamt bzw. in der Geburtsurkunde oder im Pass eingetragen ist: NEIN.
Aber es darf dein Kraftname sein ;-)kenne sowas aus allen Kulturen und bei der Initiation erhält in vielen alten Kulturen das Kind dann auf der Schwelle zum Erwachsenenleben einen solchen Namen.
Wenns ein eingetragener Künstlername ist sieht die Sache schon anders aus, dann darfst du ihn eintragen.
Wenn das so in deinem Taufschein steht, dann wird das auch so in deinem Firmzeugnis stehen und der Bischof segnet dich nicht auf Grund deines Namens, sondern erteilt dir das Sakrament der Firmung, was für dich bedeutet, daß du ab da entscheiden kannst, welcher Religion du in Zukunft angehören willst, solltest du mal aus der Katholischen Kirche austreten wollen.Solltest du nur den einen Vornamen haben, mußt du schon mit dem Einverständnis deiner Eltern zum Standesamt gehen und du kannst den Namen nachträglich dazu schreiben lassen. Alles Gute!
Ein Zweitname gilt nur wenn er auch in der Geburtsurkunde steht!!Was die Kirche sich da ausgedacht hat ,ohen Worte sinnlos einfach!!!Sicher Du kannst Dich nennen wie Du willst aber offiziel bleiben die Namen die Du bei der Geburt bekommen hast!!
Nein der Name/die Namen im Taufschein sind gültig! Ich habe auch drei Vornamen und muß die auch überall angeben, zumindest,was Paß und andere behördliche Papiere betrifft!