Zweitnamen als Erstnamen verwenden?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die erste Antwort von StupidGirl stimmt, die zweite leider nicht.

Für eine NÄ ist ein wichtiger Grund erforderlich. Wenn im Namensänderungsrecht eine Sache überhaupt nicht geht, dann die Umstellung der Reihenfolge der Vornamen.

Rufnamen (im rechtlichen Sinn) gibt es nicht. Hat der BGH schon anno Zwieback entschieden.

Generell sollte man sich mit solchen Fragen an die wenden, die wirklich Ahnung haben, also an die Namensänderungsbehörden. Je nach Wohnort das Standesamt, der Landrat, in M das KVR, in einigen Bezírken in B das Rechtsamt. Anruf im Rathaus Deiner Gemeinde bringt Dich mit Sicherheit weiter als nebulöe bis falsche Antworten hier und anderswo.


MissCate 
Beitragsersteller
 04.05.2012, 14:00

Danke für deine Antwort :)) In den USA kann man sich einfach so umbenenne lassen oder, weißt du in welchen Ländern noch? Rein hypothetisch, ich glaube extra dafür umzuziehen ist es mir nicht wert :P

LG :)

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stgallus  04.05.2012, 14:37
@MissCate

In den USA kann man auch McDo verklagen, weil der Kaffee, den die verkaufen, heiß ist.

Spaß beiseite: Umziehen alleine genügt nicht. Der Name gehört zum sog. Personalstatut. Da darf nur der Heimatstaat drin herumfuhrwerken. Wenn doch ein anderer Staat bei Dir Namensänderung spielte, hätte das für Dich als Deutsche in Deutschland keine Wirkung.

Keiner zwingt Dich, im privaten Bereich Deinen gesetzlichen Namen zu führen. Wenn es Dir Spaß macht, kannst Du Dich auch Pimpinelle mit dem Querflötlein nennen. Wenn Deine Umwelt da mitzieht ...

Nur bei Behördens bleibst Du halt Esmeralda Eulalia ...

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MissCate 
Beitragsersteller
 05.05.2012, 12:24
@stgallus

Was ist das denn bitte für ein scheiß?! sorry, aber manche sachen and deutschland regen mich echt auf! Damit mein ich jetzt nicht, dass ich die USA so geil finde. haha ja, dass ist echt ein bisschen komisch, wo die ihre Prioritäten setzten, Barney Stinson (weiß´nicht ob du How I Met Your Mother kennst :P) hat auch mal gesagt: "Los lass uns was kaufen, was schädlich für uns ist, dann verklagen wir den Hersteller, das ist Amerika!" Ein bisschen verrückt :O , sowieso, dass man bei denen schon mit 16 Auto fahren darf, mit 18 in den Krieg aber erst mit 21 Jahren Alkohol trinken...:D

Egal gut, danke für deine Antwort ;))

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stgallus  05.05.2012, 14:31
@MissCate

Die Sache mit dem Personalstatut entspringt dem Internationalen Privatrecht. Wie der Name sagt: INTERNATIONAL, nicht deutsch.

Und ich bin mir nicht sicher, ob es nicht in der Tat eine äußerst sinnvolle Einrichtung ist, Alkoholkonsum an das 21. Lebensjahr zu koppeln. Komasaufen von Jugendlichen ist kein wirklicher Gewinn dagegen.

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Doppelnamen, egal ob Nach-oder Vornamen sind ganz großer Mist: Sie passen NIE in die vorgegeben "Kästchen" von Formularen, wobei es völlig egal ist, ob es sich um EDV oder oder handschriftlich auszufüllende handelt.

Du kannst deinen Zweitnamen als Rufnamen verwenden. Dazu braucht nichts beantragt werden. Deine Namen werden in der jetztigen Reihenfolge weiter im Ausweis stehen, aber mit welchem Namen du gerufen werden willst, bestimmst du selbst.


MissCate 
Beitragsersteller
 03.05.2012, 22:55

ja,aber ich finde das so inoffiziell, das ist ja blöd. Außerdem werden dich dann immer noch alle Leute, die deinen Ausweis lesen, mit deinem Erstnamen anreden...

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StupidGirl  03.05.2012, 23:07
@MissCate

Dann würde ich mal beim Bezirksamt nachfragen. Auf deinem Ausweis wird dann aber nur der Rufname unterstrichen, die Reihenfolge wird nicht geändert. Kostet natürlich auch Geld.

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