Darf man sich einen Zweitnamen erstellen sodass er im Ausweis steht?
Wenn man davor keinen hatte.
Zum Beispiel wenn man als Kind von den Eltern Luna genannt wurde sich dann Luna-Marie nennen?
4 Antworten
Ganz so einfach wie einige Antworten es hier vermuten lassen, ist das nicht.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Namens nur eingeschränkt möglich ist.
Außer durch Heirat, Scheidung, Adoption kann der Nachname durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden.
Ein wichtiger Grund, der eine Namensänderung (dazu gehört auch das Hinzufügen eines Vornamens) rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antragstellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grundsätzen der Namensführung überwiegt.
Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.
Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem Namen, die die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet oder den Betroffenen der Lächerlichkeit preisgibt.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Das Maximum ist allerdings bundesweit festgesetzt und liegt bei 1.022 Euro für die Änderung des Familiennamens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.
Der Höchstsatz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungsaufwand hoch ist, weil die Rechtslage schwierig ist, andere Verfahrensbeteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und andere Behörden, etwa das Jugendamt, eingeschaltet werden müssen.
Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.
Zusätzlich entstehen allerdings noch Folgekosten, da nach der Änderung deine Dokumente (z.B. Personalausweis) angepasst werden müssen.
Eine Gebühr wird auch fällig, wenn der Antrag auf behördliche Namensänderung abgelehnt wird. Deshalb empfiehlt sich vor Antragstellung die Kontaktaufnahme zur Namensänderungsbehörde, um die Zuständigkeit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen.
Der Antrag sollten dann ausführlich begründen sein - also beispielsweise darlegen, dass und warum das Fehlen des gewünschten zweiten Vornamens eine emotionale Belastung darstellt, gegebenenfalls untermauert durch ein ärztliches oder psychologisches Gutachten.
Alles Gute für dich!
Das kannst du. Wie genau der Prozess ist, kann ich dir nicht sagen. Wende dich mal an das Standesamt, die können dir vielleicht helfen oder an das Bürgerbüro :)
Darf auch Frau...kostet nur ca,1000 Euro an die Staatskasse.
Nach unserem Namensrecht geht das nur mit/als Künstlername.