Kann ich die Wartezeit von zwei Monaten nach meiner Theorieprüfung als Verlängerung für meine praktische Prüfung beantragen?
Ich habe am 26.01.2024 meine Theorieprüfung bestanden zum Führerschein nun musste ich daraufhin 2 Monate warten.. dann stand ich kurz vor meinen Prüfungstermin Anfang November und die Fahrschule hatte mich gekündigt (Grund ist privat). Ich musste also Ende Dezember schnell eine neue Fahrschule finden.. Dies ist auch erfolgreich passiert. Jetzt ist meine Angst das ich meine praktische Prüfung nicht bestehe und ich komplett von vorne anfangen muss meine Frage ist, ob ich diese 2 Monate, die ich warten musste, als Verlängerung beantragen kann ist dies möglich?
2 Antworten
Guten Abend,
die Frage ist natürlich, wann hast du deine praktische Prüfung, wenn du sie vor dem 26.01.2025 hast, dann ist alles okay. Fristen sind dazu da, um ausgenutzt zu werden, sprich dir darf daraus kein Nachteil entstehen.
Wenn du die Prüfung nicht vor dem 26.01.2025 hast, dann wird es komplizierter. Der ADAC (den ich als seriöse Quelle sehe) schreibt, dass die Theorieprüfung max. 12 Monate gültig ist, danach musst du eine neue machen oder eine Verlängerung beantragen, diese wird dann im Einzelfall entschieden, ob das triftige Gründe sind.
Natürlich kann sich sowas immer ändern, deswegen kann dir das dein jetziger Fahrlehrer oder das Büropersonal am besten beantworten.
Trotzdem viel Erfolg bei der Prüfung.
Grundsätzlich musst du das was du schon erledigt hast nicht nochmal wiederholen. Also bestandene Theorie is bestanden. Wenn du wechselst kannst du einfach weiter machen wo du aufgehört hast. Genommene Fahrstunden zählen da so weit ich weiß auch dazu.