Ich bin uber 80 umd mochte das mein Sohn bei mir Einzieht wegen Pflege,aber habe Angst das er dan aus Wohnung mus wen ich mal sterben mus.?

5 Antworten

Mietverträge werden quasi weiter vererbt.

D.h.wenn es sonst keinen gibt,der im Vertrag steht,geht der auf den Erben über.Heißt im Umkehrschluß,dass der dann aber auch gekündigt werden muss,wenn er nicht weiter dort wohnen will.

So kenne ich das.


Ernamaria382 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 17:57

Ja danke werde es mein Sohn sagen der momentan jedenden Tag zu mir fahrt weil ich es alleine nicht mehr so gut mein Leben auf die Reihe bekomme.Am Abend fahrt er dan wieder in seine Wohnung.

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Ernamaria382 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 14:29

Danke Dir ich werd mein Sohn sagen das er sich nicht so anstellen soll und zu mir ziehen kan.Oder vieleicht geht es auch so das er seine Wohnung als Zweitwohnsitz umeldet und meine als Hauptwohnsitz wen das geht

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Dann versuche ihn als Nachfolgemieter einzusetzen, dann muss aber der Vermieter zustimmen und es wird auch einen höheren Mietpreis geben.

Das kann man mit dem Vermieter vereinbaren. Dein Sohn müsste als Folgemieter bereits im Mietvertrag eingetragen werden. Vorausgesetzt er kann die Miete zahlen, hat der Vermieter sichr nichts dagegen.


Ernamaria382 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 18:05

Ja wir haben schon meine Hausverwaltung angeschrieben,aber die hatte blos geschrieben das ich mit meinen Sohn ein Untermietvertrag machen mus wen er bei mir einziehen will.Aber Sohn ist Rechtos dan oder?

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spelman  08.07.2024, 18:18
@Ernamaria382

Ja, ich fürchte, als Untermieter hat er keine Möglichkeit, in der Wohnung zu bleiben. Vielleicht könnte er auch als zweiter Hauptmieter eingetragen werden. Dann würde das Mietverhältnis bestehen bleiben.

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vielleicht vorher mit deinem Sohn reden ob er überhaupt Pflege übernehmen kann / will


Ernamaria382 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 14:14

Ja mein Sohn Pflegt mich auch jezt schon.Nur er hat zuviel Angst seine eigene Wohnung aufzugeben um zu mir in Wohnung einzuziehen die eigendlich gros genug ist weil er nicht Obdachlos werden will sollte nach mein ableben von meinem Vermieter gekundigt werden?Aber ist es nicht so das mein Sohn egal ob Untermieter oder nicht auch mein Mietvertrag Erbt?

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Ja, kann passieren, spätestens bei Eigenbedarf...