Ich bin noch 17, Auto gefahren und wurde geblitzt und jetzt suchen die nach mir, was wird passieren?
Hallo,
Ich habe das auto meines vaters genommen und bin damit zu einer freundin gefahren, wurde auf dem weg geblitzt und bin 32kmh zu schnell gefahren.. (laut des briefes)
Ich habe meinen Führerschein schon aber ich darf nur mit einer begleitung fahren da ich noch 17 bin.
Was wird jetzt passieren? Was wird auf mich zukommen wenn herausgefunden wird dass ich noch 17 bin? Meine eltern haben den brief noch nicht gesehen….
11 Antworten
Bei dem Geschwindigkeitsverstoß ist die Probezeit schonmal direkt futsch, da dich ein Bußgeld über 60 € erwartet. Heißt mindestens Aufbauseminar+Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.
Weißt man dir dadurch auch die Nichteinhaltung der Auflage des begleiteten Fahrens nach, ist der Führerschein erstmal weg.
Das hängt denk ich auch davon ab wie du dich denen gegenüber gibst. Denke beim ersten mal hast du noch gute Karten mit ein paar Monaten bis ein Jahr ohne FS davonzukommen + das Aufbauseminar.
Ganz ehrlich wie kann man nur so unvernünftig sein.
Wenn du schon so unverantwortlich bist und einfach das Auto deiner Eltern nimmst dann solltest du schon vorsichtig sein und nicht Rasen... Ich denke echt das ist schon unglaublich dumm... gerade frisch aus der Fahrschule und alles falsch gemacht.
Eigentlich hätte ich ja Mitleid, bei dir aber irgendwie nicht. Das war einfach zu unvernünftig.
Ich denke wenn man schon einfach das Auto klaut wieso verdammt tut man nicht alles dafür geben NICHT zu schnell zu fahren und NICHT aufzufallen...
Aber naja.. denke das war dir eine Lehre. Das hoffe ich doch. Sei froh das du niemanden überfahren hast.
Bußgeldkatalog 2022: Aktueller Bußgeldrechner | ADAC
Probezeitverlängerung - Konsequenzen für Fahranfänger 2022 (bussgeldkatalog.org)
Und ich würde sagen: Dumm gelaufen und selbst schuld bzw gar von dem, der "begleitendes Fahren" bei Dir eingetragen ist, denn der sollte darauf achten
Ich weiß nicht, ob das im Artikel drin steht: FS kannst erstmal abgeben und minimum ein Aufbauseminar machen
ALSO lange Rede kurzer Sinn: DAS hat sich voll gelohnt TOP gemacht
Hak es unter Lehrgeld ab und steh zu Deiner Tat und ich hoffe Du lernst was draus
selbst schuld bzw gar von dem, der "begleitendes Fahren" bei Dir eingetragen ist
Aber denjenigen wird man doch wohl nicht belangen können...
Ich kann doch als Fahrbegleiter eine 17-jährige nicht 24/7 überwachen...
Man kann mich gerne korrigieren wenn ich falsch liege, ABER nach meinem Kenntnisstand hat derjenige, der eingetragen ist dafür auch immer nebem dem Neuling zu sitzen und auch darauf aufzupassen, daß der Neuling sich anständig benimmt und kein Mist baut...
Ja, wenn sie denn gemeinsam im Auto sitzen. Das ist klar.
Aber wenn sich der oder die 17-jährige einfach das Auto nimmt, bin ich sicher, dass den potentiellen Begleitern - die ja in dem Fall nicht dabei sind - nichts passiert.
Wenn 10 Begleiter eingetragen sind, sollten dann alle bestraft werden?
Unrealistisch.
Ich habe es auch so gelernt, dass der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen wird. Wenn man sich aber ohne Einwilligung anderer Leute Fahrzeuge bedient sieht die Sache anders aus.
Dumm gelaufen?
Er hat Riesenglück gehabt, dass niemand umgekommen ist. Sowas nennt sich Raser und ist allenfalls in Deutschland in gewissen Augen ein Kavaliersdelikt dass man dumm gelaufen nennen kann.
Ach Rasen ist doch scheinbar normal hierzlande mittlerweile oder hast Du wirklich mal mit bekommen, daß hierzulande ein Raser zackzack verurteilt wurde ohne großes TamTam, psychologisches Gutachten und einer Million ausreden!? ICH NICHT
Ich komme aus der Schweiz und da kommen sie als Totschläger und Mörder vor Gericht, wandern für 3 Jahre in den Knast, verlieren den Führerschein und das Tatwerkzeug, das Auto wird eingezogen.
Und soviel ich gehört habe, ändert das auch gerade in DE. Aber die Autolobby ist in De sehr stark.
Deine Eltern werden sehr schnell Post bekommen wenn auf den ersten nicht reagiert wird. Dieser ist dann nicht mehr so freundlich.
Auf dich kommt zu: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Widerruf deines BF Führerscheins, ggf eine Führerscheinsperre. Geldstrafe, Punkte, möglicherweise auch eine MPU aber das entscheidet die Führerscheinstelle
Das ist so nicht richtig.
In diesem Fall liegt kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, da die Nutzerin ja grundsätzlich im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnisklassen B, bzw. BE für das Kfz ist. Ihr wurde zum Führen des Kfz lediglich eine Auflage erteilt. Dadurch ergibt sich für die Betroffene eine Verkehrsordnungswidrigkeit gem. §48 FeV in Form eines Auflagenverstoßes, der einen Widerruf der Prüfbescheinigung, eine Verlängerung der Probezeit und für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach absolvieren eines Aufbauseminares nach sich ziehen kann.
Streng zu unterscheiden ist also, dass o.g Nutzerin keine Straftat sondern eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat.
Wird mir dann der Führerschein abgenommen und für wie lang ungefähr? Ich kenne mich damit nicht aus …
Der wird weg sein. Die Sperre kann mehrere Jahre betragen, da du dich hier aber im Rahmen einer Straftat bewegst, entscheidet ein Richter über die Dauer des entzugs
Wenn die Geldbusse bezahlt wird passiert nichts weiter. Erhebt der Halter Einspruch da dieser nicht selber fuhr und gibt dich als Fahrer kriegst du dann den Bussgeldbescheid. Es ist nicht vorgeschrieben Verwandte wegen Verkehrsdelikten zu denunzieren.
Für wie lange kann der Führerschein weg sein?