Ich bin 16 er 36 ist das okay?

7 Antworten

Du solltest dir mal ganz schnell etwas bewusst machen und zwar das hier >>>

https://www.youtube.com/watch?v=1zU4jGdkLS4

https://www.youtube.com/watch?v=cVkC-wNmAxE

Du förderst damit eine extrem bedenklihe Entwicklung in unseer Gesellschaft. Natürlich sehe ich dich hier eher als Opfer, auch wenn du das im Moment nicht so empfindest. Aber du bist sogar bereit das geheim zu halten, das ist für mich eine Art Stockholm Syndrom Verhalten oder geht zummindest grob in diese Richtung in meinen Augen. Nochmal damit es deutlich wird, ich gebe dir hier keine Schuld, ich sehe dich hier als Opfer. Aber ein Opfer das durch seine Handlungen das was ihm angetan wird und auch anderen auf der ganzen Welt, begünstigt. Ich bitte dich darüber nachzudenken, in deinem und auch im Interesse ganz vieler andere Kinder und Jugendlichen.

Pass bitte gut auf dich auf und überleg die lieber 3 mal was du in Zukunft machst.

Peace ;-)

Das Strafrecht stuft es nicht legal ein:

§ 180 Abs. 2 und 3 StGB Wer eine Person unter 18 Jahren dazu bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzu nehmen oder vornehmen zu lassen oder wer solche Handlungen vermittelt oder unterstützt, wird bestraft (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren).

Zeigt ihn jemand an, fährt er in den Knast ein oder löhnt kräftig.


TabrisTheMAP  18.01.2023, 17:05

Woher weißt du, dass er sie bezahlt hat?

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medmonk  18.01.2023, 17:04

In der Fragestellung steht nichts von sexuellen Handlungen gegen Entgelt, sondern von einer, wie es scheint, einvernehmlichen Partnerschaft. Der § 180 kommt nicht zur Anwendung, da selbst in § 180 Satz 1 und Nr. 1 aus dem StGB von unter sechzehn und nicht wie in Satz 2 von unter achtzehn Jahren die Rede ist.

Deine Antwort ist somit falsch, sofern keine sexuellen Handlungen gegen Entgelt an einer unter achtzehn Jährigen vorliegen. Handelt die Sechzehnjährige einvernehmlich, greift also auch Satz 1 aus § 180 StGB nicht. Eben, weil im § 180 StGB zwischen unter sechszehn und unter achtzehn Jahren unterschieden wird.

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Sindy00  14.08.2023, 13:47
@medmonk

Ja es ist legal, solange sie reif genug ist. Denn Sexuelle unreife darf nicht ausgenutzt werden.

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Es ist gerade noch so legal, soweit ich jetzt weis. Das nennt sich dann allerdings nicht Pädophilie sondern Hebephilie (da du 16 bist) bzw. da du weiblich bist kann man es sogar noch klarer eingrenzen auf Parthenophilie.

Legal ja, wenn er nicht gerade dein Lehrer oder so ist.
Pädophil nein, wenn du schon erkennbar in der Pupertät steckst.
Eklig ist es nicht,
aber dumm wenn du direkt glaubst was er dir alles erzählt.
(Das du so viel reifer und erwachsener bist als andere in deinem Alter,.....)

Nein, ist es ist nicht. Weder ethisch noch altersbedingt trennen euch keine popligen 2 oder 3 Jahre. Es wird auf Dauer auch nicht gut gehen da du mehr oder weniger bewusst ein Keil zwischen dir, Familie und Freunde treibst. Und das hat nichts mit Glück und Liebe zu. Ich hätte mich mit meiner Tochter zusammengesetzt und ihr noch 2 Jahre gegeben was sie alles in den Sand setzen wird nur um auf eine ungewöhnliche Art und Weise glücklich zu werden. Leg das ganze erstmal auf Eis und studiere was Verlieren und Gewinnen heißt