Ich bin 15 & würde gerne einen Nebenjob bei Deichmann oder ähnlichen Geschaften machen. Ist es vom Gesetz her legal so lang es die Schule nicht beeinträchtigt?

2 Antworten

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/ferienjobs/

oder

http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-Schuelerarbeit-legal-ist-article974671.html

nicht ganz aktuell, aber informativ. Dort steht: 

"Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen – also keine berufliche Ausbildung machen – dürfen höchstens vier Wochen im Jahr in den Schulferien arbeiten. In der Zeiteinteilung sind sie dabei frei. Es dürfen also vier Wochen am Stück in den Sommerferien sein, aber auch beispielsweise zwei Wochen in den Sommer-, eine Woche in den Herbst- und eine Woche in den Osterferien. Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Darüber hinaus gilt die Fünf-Tage-Woche und die 40-Stunden-Woche. In der Regel darf ein Arbeitstag nicht länger als acht Stunden dauern. Pausen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, zählen dabei nicht mit. Arbeitet der Schüler mehr als viereinhalb aber weniger als sechs Stunden, sind 30 Minuten vorgeschrieben. Dauert der Arbeitstag länger als sechs Stunden, muss eine Stunde pausiert werden. Als Pause zählt eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten die frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn und eine Stunde vor Arbeitsende liegt."


lenzing42  24.02.2016, 12:02

In deine Antwort hat sich ein Fehler eingeschlichen, denn du schreibst,dass Jugendliche zwischen 15 und 18, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen bis zu vier Wochen und bis zu 40 Stunden wöchentlich arbeiten dürfen.

Dazu führt der § 2 Abs.:3 des Jugenarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) aus:Auf Jugendliche , die der Vollzeitschulpflicht unterliegen,finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

Weiter heißt es in § 5 Abs.1 JArbSchG: Die Beschäftigung von Kinder ist verboten.

Dies wird aber in Abs.:3 des § 5 JArbSchG abgeschwächt, denn dort heißt es: Das Verbot gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahren mit Einwilligugng der Personensorgeberechtigten,soweit die Arbeit leicht und für Kinder geeignet ist.

Den § 5 des JArbSchG solltest du dir im ganzen einmal ansehen.

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Beaal  24.02.2016, 21:23
@lenzing42

Na, vielleicht liest das ja jemand von "n-tv/ratgeber", die ich lediglich zitiert habe. :) Danke für die Präzisierung.

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Du darst mit deinen 15 Jahren mit der Zustimmung der Eltern an fünf Tagen wöchentlich bis max. zwei Stunden nach der Schule, aber nicht nach 18 Uhr,einer leichten für Kinder/Jugendliche geeigneten Arbeit nachgehen, und die Schule darf natürlich nicht darunter leiden.

http://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html