Hundesteuer für Chihuahuas in NRW?
Ich habe vor kurzem einen erwachsenen Chihuahua vom Tierschutz übernommen. Eine Freundin meinte nun, dass ich ihn nicht anmelden müsse und auch keine Hundesteuer zu entrichten ist, weil diese Rasse nicht als Hund sondern als Kleintier zählt. Ist das korrekt?
3 Antworten
Hallo,
leider hat diese Freundin keine Ahnung.
Für die Hundesteuer ist ein Hund ein Hund, völlig egal, wie groß oder wie klein er ist. Es ist und bleibt ein Hund und dafür ist Hundesteuer zu zahlen. Und zwar für einen Chihuahua ebenso viel wie für eine Deutsche Dogge.
Die Höhe der Steuer richtet sich allerdings nach der Gemeinde, in der du lebst, denn Hundesteuer wird von der Gemeinde festgelegt.
Manchmal gibt es auch für Hunde aus dem Tierschutz eine Ermäßigung oder eine zweiweise Befreiung. Auch das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Bitte melde den Hund an
der war echt gut. Das ist ein Ammenmärchen aus Grimms Märchenbüchern. Du zahlst genau soviel wie die anderen Hundebesitzer auch. Geh zu eurer Gemeinde melde ihn an und gut ist. Die Höhe der Hundesteuer legt deine Gemeinde fest, also komm gar nicht erst auf die Frage wie hoch diese ist. Denk dran, nicht angemeldet ist Steuerhinterziehung. Es drohen hohe Geld / Gefängnisstrafen. Und der Hund ist dann auch noch weg.
Super informiert, deine Freundin: Kleintiere sind Hamster, Meerschweinchen, Mäuse, Ratten (alles, was im Käfig gehalten wird .....) Auch wenn ich persönlich solche "Fußhupen" nicht für voll nehme: das sind immer noch Hunde und somit Hundesteuerpflichtig!