Hundehaltung Französisch Bulldogge erlaubt?
Schönen guten Tag meine Lieben , ich hab eine Frage und zwar wollen wir uns einen französischen Bulldoggen anschaffen . Zählt ja zu den Kleinhunden. Aber hab bei der Hausverwaltung angerufen und er meinte nein.
in unserem Mietvertrag steht das drinne:
1)Die Haltung von Kleintieren (wie z.B. Wellensittichen, Zierfischen, Hamstern, Kanarienvögeln, u. a.) ist zulässig,
soweit es nicht zu Unzuträglichkeiten kommt und soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält. Nach
der Art der
Tiere und ihrer Unterbringung dürfen Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn sowie
Beeinträchtigungen an der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sein. Unter diesen Voraussetzungen ist
die Haltung
von Kleintieren erlaubt.
Bei Belästigungen der anderen Hausbewohner ist das Mietverhältnis sofort aufzulösen.
2 Antworten
Ja, und? Ein kleiner Hund ist kein Kleintier. Die Kleintiere werden in Käfigen gehalten, ein Hund nicht.
Darüber hinaus kann der Vermieter, wenn er das entsprechend* begründet, allein dir die Hundehaltung verbieten.
*) so eine Begründung finde ich in 5 Sekunden- gesetzeskonform.
Ein Hund, egal welche Größe, ist kein Kleintier. Eine Katze ist auch kein Kleintier.