Hund getreten...Anzeige möglich?

15 Antworten

ja kannst du. allerdings wuerde ich da an deiner stelle noch mal ueberlegen. wenn der tritt wirklich eher symbolisch und darauf ausgelegt war, dich zu aergern, wuerde ich das lieber nicht machen, sonst kriegst du von dem noch mehr schwierigkeiten und er wird es an deinem welpen auslassen. wenn er den welpen wirklich getreten hat, wuerde ich ihn sofort anzeigen.

Anzeigen kann man bei der Polizei erstatten. Allerdings sollte man dabei nicht aus den Augen verlieren, daß man einen Zeugen oder Beweise braucht (z. B. Tierarztrechnung wegen eines verletzten Hundes). Sonst steht nachher vor Gericht Aussage gegen Aussage.

ich an seiner Stelle hätte nicht den Hund getreten, sondern dich weil du das ja noch akzeptiert hast! Wenn du schon einen Hund hast, mußt du ihm halt bestimmte Sachen beibringen! Falls du das aber nicht kannst bzw. willst, gibt den Hund wieder ab!

Und da gab es einmal einen Autofahrer der meinen alten schon 13 jährigen Hund bewusst - obwohl Fußgängerbereich - angefahren hat...

Von der Beifahrerseite aus hatte ich diesen dann "am Kragen" der hatte nie wieder einen Hund angefahren, dessen bin ich mir sicher.

Bei der Polizei dann - eine Selbstanzeige machen - im Zusammenhang mit der Schilderung des Herganges. Dieses sofort und ohne zu warten!

Damit ist die Sache für dich dann meistens erledigt.

Achte in Zukunft noch besser auf deinen Welpen und Hund und sei immer zwischen ihm und "solchen Gefahrquellen"!!

Ja das kannst Du tun, natürlich bei der Polizei und dann musst Du nur noch folgendes beachten, da er Dich beschimpft hat könnte das für diesen Anwohner schon Konsequenzen haben. Der Tritt gegen Deinen Welpen stellt eine Sachbeschädigung dar und würde da der Schaden geringfügig ist, also die 50 Euro Marke nicht übersteigt nicht einmal polizeilich bearbeitet. Die werden Dir dann sagen Du sollst zivilrechtlich gegen diesen Typen vorgehen. So schlimm wie es ist, aber in diesem Land haben solche Idioten einen Freibrief. Tolle Tierschutzgesetze, aber die Praxis sieht ganz anders aus.


lorena55  08.03.2012, 20:18

Gehts eigentlich noch? Zivilrechtliche Anzeige, weshalb denn? Der Mann hatte ja recht! Würdest du dir an dein Auto pinkeln lassen???? 'Tritt gegen Welpen stellt eine Sachbeschädigung dar? Jetzt bleib mal auf dem Teppich. Arbeite zufällig bei einem RA und kenne mich hierbei schon aus! Aber Hauptsache irgend eine Meinung geschrieben, egal was für einen Sch...

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Schlumpffan  08.03.2012, 20:25
@lorena55

Und weil es nicht in Ordnung ist das der Hund gegen das Auto gepinkelt hat ist Gewalt also völlig in Ordnung. Gut zu wissen. Beim nächsten Stadtfest hau ich dem nächsten der vor meiner Haustür pinkelt nen Baseballschläger um die Ohren.

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kuechentiger  08.03.2012, 20:31
@lorena55

Arbeite zufällig bei einem RA

Dann solltest du ja wissen, dass man Tiere nicht treten darf, nein?!

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Fenir  08.03.2012, 21:00
@lorena55

Beleidigung, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz - wer Wirbeltieren Schmerzen zufügt und die empfindet ein Tier wenn es getreten wird, macht sich strafbar, so einfach ist das. Und das ist Dir nicht bekannt wo Du doch bei einem Anwalt arbeitest und Dich schon auskennst? Selbst das pinkeln an das Auto stellt eine Sachbeschädigung dar, über Geringfügigkeiten sprechen wir hier nicht. Wir sprechen über die gesetzlichen Aspekte. Beschimpfungen und körperliche Gewalt als Reaktion in solch einer Sache sind unangemessen und wie war noch die Definition von Selbstjustiz? Lies einfach nach bevor Du hier andere Leute bezichtigst sie würden Sch... schreiben.

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Rumsdiebums  09.03.2012, 08:45
@lorena55

Liebe Lorena55,

wenn man nichts weiss sollte man auch nichts schreiben, Fakt ist das der Mann sich zweier Sachen schuldig gemacht hat.

Beleidigung vllt sogar Nötigung (wer weiss was in dem Gespräch gesagt wurde) und die Sachbeschädigung.

Und ja Hunde und Katzen sowie andere Tiere werden vor der justiz als Gegenstand behandelt. Traurig, aber wahr. Mit etwas zivilrechtlich kann man auch was machen... und sollte man auch...

Bleib auf'm Teppich und entspann... solltest vielleicht doch den Beruf wechseln.

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bubblefly  09.03.2012, 13:24
@lorena55

@lorena55: Ansonsten geht's noch? Ich hoffe dich tritt mal jemand.. Aber dann wird mal wieder rumgeheult von wegen "och ich bin so ein armes mädchen blabla".. Schon klar ist Deutschland so am Ar***, wenn es viele solche Leute gibt wie dich, die vor anderen Lebewesen keinen Respekt haben.. Zum Glück weiss ich nicht wo du wohnst.....

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kuechentiger  08.03.2012, 20:30

Der Tritt gegen den Welpen ist keine Sachbeschädigung, sondern Tierquälerei.

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Fenir  08.03.2012, 21:02
@kuechentiger

Das Tier ist im deutschen Recht nun mal leider eine Sache und da ein Tritt keine Quälerei darstellt, im rechtlichen Sinn, ist es nur eine Sachbeschädigung.

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YarlungTsangpo  08.03.2012, 22:02

Leider Realität in Deutschland DH!

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