Hund getreten - Sachbeschädigung?

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Zum Anwalt gehen, das muß man sich nicht bieten lassen. Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

Hallo ich muss selber sagen das du eine Anzeige verdient hättest.Mein Hund hat niemanden gebissen,nur angebellt und ist getreten wurden.Er ist 12 jahre alt und blind.Seitdem frißt er nicht richtig und hat angst pipi machen zu gehen. Bin auch beim TA.Kosten trägt die Frau. Bin auch der Meinung wer Tiere quält macht auch vor Kindern etc keinen halt


Hallo zusammen!

Heute wurde mein Hund in einer Trafik von einem Mann, der dort eingekauft hat, mit einem Fußtritt verletzt.

ECHT, ECHT ARG!!!!!!

Ich wollte bezahlen, der Trafikant suchte noch nach Zünder (neben der Kasse, im Verkaufsraum). Ich schaute Richtung Trafikant. Mein Mischlingshund (so ähnlich groß wie ein Rauhhaardackel) ein wenig hinter mir. Auf einmal hörte ich von meinem Hund einen Schmerzschrei. Hat er doch meinen Hund mit seinen Schuhen getreten. ER HAT ES ABGESTRITTEN, aber mein Hund jault nicht von selber vor Schmerzen!!! Wir gingen und warteten bis der Mann rauskam. Er ging zum Auto, ja, ja, ja - habe die Autonummer!!! Nun ging ich wieder in die Trafik und fragte, ob der Trafikant den Schmerzensschrei gehört und mir als Zeuge dienen kann. Der sagte nur: "ich hab von nichts gehört, war im Nebenraum!!!" Das war der Gipfel. Ein Wahnsinn, der hat alles mitangehört. Tja, mich hat der als Kunde verloren. WAS SOLL ICH MACHEN??? VIELEN DANK FÜR EURE ANTWORT!!!

Die Sachbeschädigung am Hund ist, genau wie ein möglicher Verstoß gegen das TierSchG, durch Notstand gerechtfertigt. Ich verweise auf § 228 BGB, der Hund als Sache, von der eine Gefahr ausging, wurde zur Abwendung dieser beschädigt. Verschuldet hat der Handelnde auch nichts (vielmehr der Hundehalter, der seinen Hund eigentlich beaufsichtigen sollte). Weiterhin steht der Schaden nicht ausser Verhältnis zur Gefahr (400 Euro Arztkosten gegen kaputte Jeans und verletztes Bein, auch weil der menschliche Leib ein besonders schützenswertes Rechtsgut ist). Niemand muss aus "Rücksicht" einen Hund am eigenen Bein kauen lassen - und wer das ernsthaft behauptet, sollte eindeutig seine Prioritäten überdenken. Den Pudel wegzutreten mag zwar eine heftige Reaktion sein, ist aber m.E. juristisch unbedenklich.

Hättest ihn auch in die Wade zurückgeBISSEN, dann wäre es vielleicht gleichauf gewesen... Ehrlich gestanden, finde ich es weitaus fieser, einen hysterischen Hund mit einem Fußtritt zu verletzen, als dass ein Hund dich ins Wadl zwickt. Sorry, aber in meinen Augen hast du die Verhältnismäßigkeit verletzt.