HÜ nachschreiben?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist im Allgemeinen allein dein Problem, ob und wie du versäumten Stoff nacharbeitest. Die Lehrperson ist nicht verpflichtet, sich darum zu kümmern ... wenn sie es tut, ist es ihre Nettigkeit. (Du hast hier eine "Bringepflicht" und sie keine "Holepflicht".)

Wenn bei dir jedoch der Stoff explizit eingegrenzt wurde, d.h. der Stoff abgefragt wird, bei dem du noch da warst, hast du nichts zu befürchten. Wenn schon Schwerpunkte angesagt werden, muss sich deine Lehrerin auch daran halten - sonst ist sie rechtlich belangbar (arglistige Täuschung) und das weiß sie auch.

Es kann höchstens passieren, dass sie bei den vielen Schülern, die sie hat, vergessen/ verwechselt hat, wann du da warst, aber dann kannst du sie sachlich & freundlich daran erinnern, was sie angekündigt hatte (und da ist es auch völlig wurst, ob sie streng ist oder nicht).


Zoopey 
Beitragsersteller
 11.02.2012, 12:51

Danke für die detaillierte Antwort! Jetzt hab ich keine Angst mehr :)

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