Hochschule lädt unerlaubt Fotos von mir auf sozialen Medien hoch?

8 Antworten

Hallo und guten Tag, Mariesimon!

Nicht immer ist eine explizite Erlaubnis vonnöten, wenn man von einer stillschweigenden Willenserklärung ausgeht.

Wenn zum Gruppenfoto aufgerufen wird, dann weiß man, dass man fotografiert wird. Wenn man dies nicht mag, lässt man sich nicht fotografieren. Tut man es trotzdem, meine ich, dass dann ein konkludentes Handeln hergeleitet werden kann und es keiner spezifischen Erlaubnis bedarf.

Gleiches gilt, wenn vorher bekannt ist, dass ein Gruppenfoto, das anschließend veröffentlich werden soll, geschossen werden soll. Wenn man davon wusste, sich dann ablichten lässt, würde ich ebenfalls von einer konkludenten Handlungsweise ausgehen und dies damit begründen, sodass eine separate Zustimmung nicht vonnöten gewesen wäre.

In beiden Fällen weiß man ja, dass man fotografiert wird. Wenn man sich ablichten lässt, gehe ich eben von einer schlüssigen Handlungsweise aus. Wenn man es nicht mag, lässt man es eben sein.

Es kann natürlich sein, dass es um ein internes Gruppenfoto ging und Du nur diesbezüglich zugestimmt hast. Wurde die Veröffentlichung verschwiegen oder sich erst im Nachgang dafür entschieden, dann schaut es natürlich ganz anders aus. Du könntest dann verlangen, dieses Foto zu entfernen oder DIch zumindest unkenntlich zu machen. Es reicht, wenn der Verantwortliche Dich unkenntlich macht.

Die Mär, dass generell Gruppenfotos aller Art als Beiwerk gelten und es keine Zustimmung der Beteiligten benötigt, hält sich leider hartnäckig. Es kommt immer darauf an. Wenn man einfach voll in eine Gruppe hält, dann ist es kein Beiwerk. Fotografiere ich den Markusplatz bzw. die bekannten Bauwerke dort, dann sind diverse Menschen, die zwar vorhanden sind, aber eher in den Hintergrund treten, Beiwerke.

Insofern sehe ich das unterschiedlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn Du auf einem Gruppenfoto zu sehen bist, sollte man meinen, daß Du mit der Veröffentlichung einverstanden warst, da Du Dich sonst wohl kaum hättest fotografieren lassen.

Bitte die Hochschulleitung ggf. darum, Dich vom Foto wegzuretuschieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
meine Hochschule hat unerlaubt ohne mein Einverständnis Fotos auf Instagram hochgeladen, wo ich mit drauf zu sehen bin.

Schulen lassen sich da zu Schuljahresbeginn im Regelfall eine Einverständniserklärung unterschreiben, hast du die auch unterschrieben und somit doch zugestimmt?

Also es ist ein Gruppenfoto und ich bin auch dort zu sehen. Ist das legal?

Wenn es ein Gruppenfoto ist und du tatsächlich keine Einverständnis gegeben hast, hättest du geschwärzt werden müssen.

Was kann ich dagegen tun?

Bitten, das Foto wieder runter zu nehmen oder dich zumindest unkenntlich zu machen. Falls eine Einverständnis vorliegt, diese widerrufen.

Das hängt von den Details ab. Bist du auf dem Foto markiert bzw. in der Beschreibung mit Namen genannt? Ist es eine grosse Gruppe oder seid ihr nur einzelne Personen? Bist du zufällig im Hintergrund zu sehen oder ist es tatsächlich ein Foto von dir?

Bei Gruppenfotos hängt es von der Gruppe ab, ob es erlaubt ist oder nicht.

Sind das nur 3-5 Leute mit besonderen Verdiensten bspw ist hier die Zustimmung erforderlich.

Sind das eine Vielzahl Deiner Kommilitonen ist es rechtens.