Hochdruckreinigung anbieten mit 14?

6 Antworten

Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Eine Genehmigung nach § 112 BGB setzt im Regelfall (mir sind keine Ausnahmen bekannt) ein persönliches Erscheinen des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter beim Familiengericht voraus.

Einfach mal so gibt es eine solche Genehmigung auch nicht. Ohne positive Stellungnahme der Schule und einen fundierten Businessplan kannst du dir die Idee gleich abschminken. 

Liegt die Genehmigung vor musst du, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln. 

Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.

Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?

Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.  

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

justinse30 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 20:00

Man kann ein Gewerbe doch noch 3 Monate nachträglich anmelden oder nicht?

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Das dürfte mit Zustimmung deiner Eltern sicher als gelegentliche Nachbarschaftshilfe gelten.

Was halten denn deine potentiellen Kunden von deiner Idee. Die meisten wirst du wohl kennen, oder?

Mein Tipp:

Mit dem Hochdruckreiniger arbeiten wahrscheinlich einige Hausbesitzer auch lieber selbst.

Was wirklich keiner gerne macht, ist das Unkraut zwischen den Steinen der Einfahrt zu entfernen, oder die Kanten schneiden, wo der Rasenmäher nicht hinkommt und man sich bücken muss.

Das sind die unbeliebtesten Jobs, wo sich jeder bestimmt freut, wenn er es nicht selbst machen musst.

Einfach mal ausprobieren.

Das wird nichts.Du müßtest ein Gewerbe anmelden, das du nicht bekommst.

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.


justinse30 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 20:07

Kann ich dort einfach anrufen?

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Die Idee ist gut, nur würde ich keinen 14-jährigen beauftragen. Zum einen wegen Kinderarbeit und zweitens hätte ich meine Bedenken ob am Ende nicht die Hauswand oder Eingangstüren ei gesaut sind. Außerdem kann man sich mit einem Hochdruckreiniger auch schwer verletzen und ich wäre dann ggf. In der Haftung.

Als Minderjähriger kannst du solche gewerblichen Dienste nicht anbieten, es sei denn, dass dich das Familiengericht dich für das Gewerbe für voll geschäftsfähig erklärt. Ohne solch einen Beschluss wären die Aufträge mangels Geschäftsfähigkeit unwirksam.