HILFE! Seit 12 Monate in der "Vernasche die Welt"-Falle getapt?
Hallo
Ich bin ja mal so blöd und falle in die "Vernasche die Welt"- Falle rein. Mit 17 habe ich die erste Box für € 1.30 erhalten und dann haben Sie mir eine Mahnung gesendet und gedroht dass ich meinen Vertrag nicht einhalten würde. Dann musste ich meine Mutter als eine finanzielle Stütze holen, die natürlich nicht so glücklich auf mich war.
Nun sind das 11 Monate her und 11 Boxe später. Ich dachte sie haben schon alle 12 Boxe gesendet. Somit konnte meine Mutter ihr Paypal account entbinden und ich habe mein Geld ausgegeben für Rechnungen und Ausgang (alles voll mit Budgetplan und so)
Später senden Sie mir wieder eine E-Mail wegen Abbuchungsfehler und ich, die schon mein ganzes Geld zum Gebjrtstag ausgegeben hat kann das nicht mehr zahlen.
Ist es möglich das auf Rechung zu haben. Soll ich es bei Ihnen melden oder soll ich einfach warten bis ich mein nächsten Lohn erhalte (nächste 7 Tage)? HILFE ich habe absolut keine Ahnung was tun.
4 Antworten
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Hier, das ganze ist ungültig!
Taschengeldparagraf als rechtswirksame AusnahmeGemäß § 110 BGB dürfen beschränkt geschäftsfähige Kinder, also Sieben- bis Siebzehnjährige, frei über ihr Taschengeld verfügen und ohne Zustimmung der Eltern ein Spiel oder Eis kaufen. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass der Warenpreis als Ganzes bezahltwird – ein Ratenkauf ist demnach nicht zulässig. Dies bedeutet wiederum, dass der Abschluss eines Abonnements durch einen Minderjährigen keine Rechtsgültigkeit besitzt, da der Warenwert in diesem Fall nicht vollständig, sondern in Monats- oder Jahresraten beglichen wird. Der Taschengeldparagraf greift folglich auch nicht bei Abofallen.
Schreib das der Firma und schick ne Kopie von deinem perso mit und gut ist
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Nein, das BGB ist in der Schweiz natürlich nicht gültig.....
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Aber ist steht das Gleiche auch in den schweizer Gesetzbücher?🙂
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Hä wieso...antwortest du dann wenn...ok egal Danke auf jedenfall!
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Weil nirgendwo aus deiner Frage ersichtlich ist, dass du in der Schweiz wohnst und ich auf einer deutschen Seite erstmal davon ausgeh, dass das deutsche Recht zugrunde liegt....
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Ok...ich glaube ich rufe Sie einfach persönlich an, um mich zu reklamieren😂👍🏾 Danke für die Hilfe
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Google doch einfach mal ob das bei euch in der Schweiz auch gilt
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Der Vertrag war von Anfang an unwirksam, wenn du 17 Jahre alt warst bei Vertragsabschluss. Minderjährige können keine Dauerschuldverhältnisse eingehen. Der Vertrag sollte in jedem Fall angefochten werden.
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Aber ich bin jetzt 18 und habe für 11 Monate blind gezahlt (eher meine Mutter😅). Würden Sie das gleich noch akzeptieren, dass der Vertrag ungültig ist?
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Das ist vollkommen irrelevant. Der Vertrag existiert nicht, der Abschluss war rechtlich nicht möglich. Das Geld ist vollständig zu erstatten. Wenn das Unternehmen das nicht einsieht, ist der Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
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Ich weiß nicht, wo hier eine Falle sein soll. Du hast ein Abo abgeschlossen, das hast du zu bezahlen. Wenn du das nicht tust, dann folgen natürlich entsprechende Maßnahmen.
Dein Abo verlängert sich übrigens, wenn du es nicht kündigst, also nach 12 Monaten ist das nicht automatisch Ende....
/edit: Alter überlesen, vergiss das, halt dich an die anderen Antworten, die haben vollkommen Recht....
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Abo habe ich schon gekündigt:). Kann einfach den letzten Box nicht bezahlen.
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Unter 18 ist der komplette Abo Vertrag garnicht gültig!
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Und woher weißt du, wie alt der/die FS ist? Das Profil deutet darauf hin, dass er/sie volljährig ist....
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Orothred23/1523965687806_nmmslarge__0_0_800_800_652274479ef18736e8e74e289a116f5b.png?v=1523965688000)
Danke vielmals! Ist das auvh gültig in der Schweiz?