HILFE! Seit 12 Monate in der "Vernasche die Welt"-Falle getapt?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier, das ganze ist ungültig!

Taschengeldparagraf als rechtswirksame Ausnahme

Gemäß § 110 BGB dürfen beschränkt geschäftsfähige Kinder, also Sieben- bis Siebzehnjährige, frei über ihr Taschengeld verfügen und ohne Zustimmung der Eltern ein Spiel oder Eis kaufen. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass der Warenpreis als Ganzes bezahltwird – ein Ratenkauf ist demnach nicht zulässig. Dies bedeutet wiederum, dass der Abschluss eines Abonnements durch einen Minderjährigen keine Rechtsgültigkeit besitzt, da der Warenwert in diesem Fall nicht vollständig, sondern in Monats- oder Jahresraten beglichen wird. Der Taschengeldparagraf greift folglich auch nicht bei Abofallen.

Schreib das der Firma und schick ne Kopie von deinem perso mit und gut ist


AntwortQuinn1 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 23:35

Danke vielmals! Ist das auvh gültig in der Schweiz?

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AntwortQuinn1 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 23:38
@Orothred23

Aber ist steht das Gleiche auch in den schweizer Gesetzbücher?🙂

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AntwortQuinn1 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 23:42
@Orothred23

Hä wieso...antwortest du dann wenn...ok egal Danke auf jedenfall!

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Orothred23  15.09.2022, 23:45
@AntwortQuinn1

Weil nirgendwo aus deiner Frage ersichtlich ist, dass du in der Schweiz wohnst und ich auf einer deutschen Seite erstmal davon ausgeh, dass das deutsche Recht zugrunde liegt....

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AntwortQuinn1 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 23:48
@Orothred23

Ok...ich glaube ich rufe Sie einfach persönlich an, um mich zu reklamieren😂👍🏾 Danke für die Hilfe

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Repwf  15.09.2022, 23:59
@AntwortQuinn1

Google doch einfach mal ob das bei euch in der Schweiz auch gilt

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Der Vertrag war von Anfang an unwirksam, wenn du 17 Jahre alt warst bei Vertragsabschluss. Minderjährige können keine Dauerschuldverhältnisse eingehen. Der Vertrag sollte in jedem Fall angefochten werden.


AntwortQuinn1 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 23:37

Aber ich bin jetzt 18 und habe für 11 Monate blind gezahlt (eher meine Mutter😅). Würden Sie das gleich noch akzeptieren, dass der Vertrag ungültig ist?

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Diagenal  15.09.2022, 23:45
@AntwortQuinn1

Das ist vollkommen irrelevant. Der Vertrag existiert nicht, der Abschluss war rechtlich nicht möglich. Das Geld ist vollständig zu erstatten. Wenn das Unternehmen das nicht einsieht, ist der Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

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Ich weiß nicht, wo hier eine Falle sein soll. Du hast ein Abo abgeschlossen, das hast du zu bezahlen. Wenn du das nicht tust, dann folgen natürlich entsprechende Maßnahmen.

Dein Abo verlängert sich übrigens, wenn du es nicht kündigst, also nach 12 Monaten ist das nicht automatisch Ende....

/edit: Alter überlesen, vergiss das, halt dich an die anderen Antworten, die haben vollkommen Recht....


AntwortQuinn1 
Beitragsersteller
 15.09.2022, 23:34

Abo habe ich schon gekündigt:). Kann einfach den letzten Box nicht bezahlen.

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Unter 18 ist der komplette Abo Vertrag garnicht gültig!


Orothred23  15.09.2022, 23:04

Und woher weißt du, wie alt der/die FS ist? Das Profil deutet darauf hin, dass er/sie volljährig ist....

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