Hilfe habe ich als Maschinen und Anlagenführer bestanden !?
Produktionstechnik 43 Punkte = 5
Produktionsplanung 65 Punkte = 4
Wirtschaft 63 Punkte = 4
Nun weis ich nicht ob ich bestanden habe :-/
3 Antworten
Hallo,
gleich vorweg: Du hast bestanden.
Ausschlaggebend sind bei den meisten Prüfungen dieser Art, dass in lediglich einem Prüfungsfach unterpunktet wurde und nicht in zweien. Ist dies der Fall, so muss dennoch auch eine Gesamtpunktzahl aus allen drei Prüfungsfächern in Höhe von 150 erreicht worden sein. Auch dies hast du mit insgesamt 171 Punkten erreicht.
Bleibt mir nur, dir herzliche Glückwünsche auszusprechen!
Guten Tag hast du damals eigentlich bestanden? Da ich genau wie du ne 5 habe bei den anderen beiden ne 3 , unten steht zwar schriftliche prüfung 4 Aber bin mir nicht sicher.
Dann gehe ich jetzt einfach davon aus, ich habe bestanden 😁
Sie waren eine große Hilfe .
Ich danke Ihnen .
Mit freundlichen Grüßen
Nach Durchsicht der Prüfungsordnung habe ich unter § 26 Abs. 2 den entscheidenen Abschnitt gefunden. Hier ist tatsächlich festgehalten: "Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in
den einzelnen Prüfungsteilen gemäß § 15 Abs. 2 mindestens ausreichend Leistungen erbracht sind."
§ 15 Abs. 2 wiederum gibt an, dass sich die Prüfung in eine "Fertigkeits- und Kenntnisprüfung" gliedert. Die Prüfungsteile sind also zusammengefasst zu betrachten und und hast somit bestanden.
Die Produktionstechnik hat aber eine Gewichtung von 50%
WISO 20%
Produktionsplanung 30%
Da besteht meines Erachtens prüfungsrechtlich kein Unterschied, es sei denn, es ist in der Prüfungsordnung ausdrücklich so festgehalten.
Hast du diese vorliegen? - Gerne kann ich sie mir mal ansehen.
VG!
Falls jemand hier dieselbe Frage hat, möchte ich gerne Klarheit schaffen. Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin definiert klare Regeln für das Bestehen der Abschlussprüfung im schriftlichen Teil. Laut § 9 Absatz 7 dieser Verordnung muss der Prüfling in zwei der drei Prüfungsbereiche ausreichende Leistungen (mindestens Note 4) erzielen, während im dritten Bereich maximal mangelhafte Leistungen (Note 5) akzeptiert werden – jedoch keine „ungenügenden“ (Note 6).
Die Gewichtung der Prüfungsbereiche ist dabei ebenfalls entscheidend:
- Produktionstechnik (50 % Gewichtung)
- Produktionsplanung (30 % Gewichtung)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (20 % Gewichtung)
Für das Bestehen gilt also Folgendes:
- In zwei der Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) – was bedeutet, dass man eine 5 in einem Bereich haben darf, solange in den anderen beiden Bereichen mindestens eine 4 erreicht wird.
- Kein Fach darf mit Note 6 (ungenügend) bewertet werden.
In deinem Fall:
- WISO: 87 Punkte = Note 2 (ausreichend für den bestandenen Bereich)
- Produktionsplanung: 57 Punkte = Note 4 (ausreichend für den bestandenen Bereich)
- Produktionstechnik: 39 Punkte = Note 5 (mangelhaft, aber im Rahmen der Regelung)
Damit hast du die schriftliche Prüfung erfolgreich bestanden, vorausgesetzt, der praktische Prüfungsteil weist ebenfalls ausreichende Leistungen auf.
Für alle, die sich zusätzlich absichern möchten: Auf ErfolgsAzubi bieten wir einen Prüfungsvorbereitungskurs speziell für Maschinen- und Anlagenführer an. Hier gibt es nicht nur gezielte Inhalte zur Prüfungsvorbereitung, sondern auch Tools zur automatischen Notenberechnung. Besucht gerne unsere Seite für mehr Infos: Erfolgsazubi Academy – Prüfungsvorbereitung Maschinen- und Anlagenführer.
Das spart Zeit und bringt euch mit Sicherheit ein Stück näher an den erfolgreichen Abschluss!
Kommt drauf an, wieviel Punkte man erreichen muss ! Beide Vieren sind ausreichend aber die Fünf, darum kann man sich streiten!
Dann bin ich erleichtert :-)
Danke .