hilfe! brief vom arbeitsamt wurde zuspät zugestellt!
gestern lag ein brief vom arbeitsamt im briefkasten mit einer einladung für 10 uhr! aber der postbote kommt meistens halb 12 hier vorbei. das datum im brief war auf den 10. datiert, also am freitag. wie kann das denn sein? hab schonmal eine sanktion bekommen (läuft noch) weil ich einen termin vermasselt hab. den hab ich aber wirklcih aus eigener schuld nicht wahrgenommen. aber diesmal lag es doch an der post! die werden mir das bestimmt nie und nimmer glauben, dass der brief nicht früh genug zugestellt wuede. meine sachbearbeiterin ist erst am montag wieder da... kann man nur abwarten? oder sollt ich mal bei der post nachfragen? danke im vorraus und lieben gruß, jan
13 Antworten
versuch das mit dem Postboten oder der Post zu klären, dass Du eine Bestätigung bekommst wann der Brief an Dich ausgetragen wurde.
Ich fürchte, wenn Du nicht eine sehr verständnisvolle Sachbearbeiterin hast (sind oft in der Minderheit), werden Dir zunächst einmal weitere 10 % vom ALG abgezogen werden.
da muss ein fehler von deinem sachbearbeiter sein. Wann ist die Sendung datiert? Bzw wann hat dein Sachbearbeiter den Brief abgeschickt??? Wenn der am selben Tag abgeshickt wurde an dem der Termin stattfinden sollte, dann ist der Brief nichtig, dass kannst du dann auch deinem Sachbearbeiter beweisen indem du ihm eine Kopie zurückschickst, mit der Frage wie du das hinkriegen sollst. Dann darf er dich nicht erneut sanktionieren.
Beispiel: meine Nachbarin war mal verzweifelt, sie hatte am 12 Juni(erinnere mich noch sehr gut dran) einen Brief erhalten sie solle sich am 11.06 beim Arbeitsamt melden. Wir haben direkt angerufen und mein Kollege hat sich dann entschuldigt, brauchte aber eine Kopie vom Brief als Beweis. Er hatte sich vertippt und wollte Juli hinschreiben. Sachbearbeiter müssen dir eine Zeit bis zum Termin von mindestens 14 Tagen gewähren, es sei denn es ist ein Notfall aber auch dann müssen es 3 Tage sein, da die Zeit bis zur Zustellung dir gegenüber auch "ihre Zeit" braucht.
liebe Grüße, kikkerl
ps.notfalls bitte melden
die sachbearbeiterin hat den brief am freitag anscheinen verfasst (also datiert auf den 10.) und den termin für dienstag vergeben. das sind ja drei werktage, oder nicht? aber die postzustellung verläuft bei uns um ca. halb 12, d.h. der termin war um 10uhr am dienstag und ca. 1,5std später kam erst der brief an...
nein sind es nicht! Samstag und Sonntag gelten nicht als Werktage. Sie hätte dir mindestens eine Woche zeit lassen sollen. Wenn was schief läuft, gehe zum Arbeitsgericht
frag mal dein zuständiges sozialgericht ;-)
ansonsten gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht (empirischer gehts nicht mehr zu erklären)
nein du hättest frühstens donnerstag termin kriegen sollen. sorry was ist deine sachbearbeiterin für eine komische person?????
Du solltest heute noch persönlich zur Arge.Anrufen ist bei der Arge nicht gut. Die vergessen es und du stehst wieder da. Wenn sie dir Ärger machen...dir eine Sanktion geben wollen...geh mal in dieses Forum denke die wissen was zu tun ist. http://www.elo-forum.org/
Die Post kann nichts dafür, wenn der Brief nicht "eingeschrieben" versandt wurde. Ruf dort an, auch wenn die Sachbearbeiterin nicht da ist, und berichte, dass Dich die Post erst am Dienstag erreicht hat. Bei wem hast Du denn den Termin? Bei Deiner Sachbearbeiterin oder woanders? Welches Datum trägt der Poststempel???? Oder wurde der sogar mit einem anderen Zustellunternehmen (PIN) oder TNT) transportiert? Dann ist ein Nachweis möglich.
komisch.. an dem briefumschlag steht kein poststempel. also kein datum. da steht nur "port paye freimachung (DV) im fenster - deutsche post" und unten sind so orangene striche.. sieht aus wie ein code. ist das vielleicht das "datum"?
Bei port paya Freimachung steht irgendwo in der Zeile ein Datum, dann weißt Du schonmal, wann der Brief im Amt frankiert wurde
leider ist kein datum zu erkennen :( nur diese orangenen striche... meint ihr, mit einem zeugen kann man dagegen ankämpfen, falls nochmal mit sanktion angedroht wird? weil meine freundin die post nämlich hochgebracht hat...
Das ist schon mal gut, aber ich denke, die anderen User haben recht mit dem Hinweis auf den Termin, der mußß Dir definitiv früher, d.h. mit einer längeren Frist mitgeteilt werden. Vielleicht ist in dem Brief an Dich auch ein Tippfehler enthalten. Viel Glück MfG. Reanne
nicht unbedingt. und wenn dann gibt es ein arbeitsgericht. Der Brief muss mindestens drei werktage vorher abgeschickt werden. In dem Fall wenn er Freitags vom Sachbearbeiter datiert wurde, darf dieser den Betroffenen erst am nächsten Donnerstag vorladen(Freitag gilt nicht mehr, und Sa und So sind feiertage) . Gesetz ist Gesetz!