Hilfe! Brief abgeschickt mit zu wenig Porto & kein Absender steht drauf ; was passiert?

12 Antworten

Hi, wird wohl ankommen, Empfänger muß dann Strafporto/Zusatzporto zahlen oder Annahme verweigern. Gruß Osmond AGB der Post:

  1. Sendungen, die nicht oder nicht ausreichend freigemacht sind und in der Absicht eingeliefert werden, die Beförderungsleistung ohne Zahlung der dafür geschuldeten Vergütung zu erschleichen. (3) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format und Gewicht usw.) oder in sonstiger Weise nicht den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen oder diesen AGB, so steht es der Deutschen Post frei,
  2. die Annahme der Sendung zu verweigern oder
  3. eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten oder
  4. diese ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Entgelt gemäß Abschnitt 5 Abs. 3 nachzufordern. Entsprechendes gilt, wenn bei Verdacht auf ausgeschlossene Sendungen oder auf sonstige Vertragsverstöße der Absender auf Verlangen der Deutschen Post Angaben dazu verweigert. (4) Erlangt die Deutsche Post erst nach der Übergabe der Sendung Kenntnis davon, dass diese ausgeschlossene Güter enthält, oder verweigert der Absender auf Verlangen der Deutschen Post bei Verdacht auf ausgeschlossene Güter Angaben dazu, erklärt die Deutsche Post bereits jetzt die Anfechtung eines etwaigen Beförderungsvertrags wegen arglistiger Täuschung. Die Deutsche Post ist nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen gemäß Absatz 2 verpflichtet; sie ist jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur Öffnung und Überprüfung der Sendungen berechtigt. Der Absender kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich Vertragsschluss, Behandlung, geschuldetem Entgelt, Haftung usw. aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter die Absätze 2 oder 3 fallende Beschaffenheit verweist, oder wenn er in sonstiger Weise darauf hinweist. (5) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Vertragspartner der Deutschen Post geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgelts, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Absenders bleiben im Falle des Satzes 2 unberührt.

Was ist denn nun richtig, wenn ein Brief ohne Absender und ohne Porto vom Empfänger verweigert wird, zu bezahlen? 1) Geht der Brief nach Marburg, wo Briefe geöffnet werden dürfen, damit dort versucht wird, durch den Inhalt der Absender zu ermitteln? Siehe Posting von von "dasMimi, 23.06.2010". oder 2) wird der Brief zerschreddert wie von von "felix15, 23.06.2010" geschrieben?

Der Brief wird auf jeden Fall ankommen, weil zurück - ohne Absender - geht ja nicht! Der Empfänger müsste im schlimmsten Fall ein sogenanntes Strafporto bezahlen...vielleicht hast Du aber auch Glück und Dein Brief landet - im Laufe seiner Reise - nicht auf der Waage! Gruß ;)

Endweder sie tun den Brief aussortieren oder sie schicken sie an die person/Firma an die es ankommen sollte und die Person oder firma muss dann den Versand bezahlen.

Entweder zahlt der Empfänger oder der Brief kommt zu dir zurück - wenn du Absenderadresse angegeben hast.