Hilfe bei Umtausch Gewährleistungsrecht

4 Antworten

ja das ist rechtlich völlig in ordnung so. die selber können auch gar nicht entscheiden, ob was zurückgenommen werden kann oder nicht, deshalb muss es ja zum hersteller selber.


DeinErklaerbaer  11.01.2012, 15:17

Gewährleistung betrifft Händler und Käufer. NICHT den Hersteller. Dieser bietet lediglich Garantien an. Was zwischen Händler und Hersteller vereinbart wird, muss den Kunden nicht interessieren.

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Nussbecher  11.01.2012, 15:26
@DeinErklaerbaer

das stimmt nicht. herstellergarantie geht 6 monate, danach geht es in die gewährleistung über, die aber auch bis zum 24. monat beim hersteller liegt. der händler kann und darf über sowas nicht entscheiden.

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DeinErklaerbaer  11.01.2012, 15:28
@Nussbecher

Eine GARANTIE ist freiwillig und kann vom Hersteller in Deutschland bis zu 20 Jahre gehen. Sie hat NICHTS mit der Gewährleistung zu tun. Der Irrglaube mit den 6 Monaten rührt daher, dass die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten zutrifft. Die interessiert den Hersteller nicht. Davon ist nur der Händler betroffen,es ist sein Problem wie er für Ersatz sorgt. Nicht die des Herstellers. Wenn Du etwas kaufst, schließt Du einen Kaufvertrag mit dem Händler, nicht mit seinen Lieferanten.

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Nussbecher  11.01.2012, 15:31
@DeinErklaerbaer

das ist sowas von falsch.....aber wenn du meinst, dann bleib dabei. mein mann macht es täglich beruflich, ich weiß wovon ich rede. der händler kann nichts dafür, wenn der hersteller einen mangel an der ware geschaffen hat und genau aus dem grund ist selbstverständlich der hersteller hier zuständig.

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DeinErklaerbaer  11.01.2012, 15:51
@Nussbecher

Schön für Deinen Mann. Ich habe über 5 Jahre die RMA in 3 verschiedenen Firmen geführt. Das ist ja das Problem mit dem Gewährleistungsrecht. Wenn ich mangelhafte Ware verkaufe und nicht reparieren kann, MUSS ich dem Käufer eine Alternative anbieten. Danach darf ich dem Hersteller hinterhertelefonieren und auf Gutschrift pochen. Das ist dann aber mein Problem.

Lass es Dir von Deinem Mann nochmal erklären. Ich gehe davon aus, dass er Bescheid weiss, Du es aber nicht verstanden hast. Denn nach Deiner Logik könnte ich jeden Mist verkaufen und mich danach rausreden, der Wald- und Wiesenfabrikant will es nicht zurücknehmen.

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Du hast bei Kauf eines Artikel zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung.

Bei einem Mangel hat der Händler zwei Mal die Möglichkeit, nachzubessern.

Danach kannst Du den Artikel zurückgeben und hast Anrecht auf das volle Geld.


mcleud  11.01.2012, 15:12

das wusste ich garnicht

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DeinErklaerbaer  11.01.2012, 15:16

Bei einem Mangel der von Anfang an da war. Die ersten 6 Monate trägt der Händler die Beweislast, danach der Käufer. Bei 2 erfolglosen!! Versuchen darf der Artikel gewandelt oder getauscht werden auf Verlangen des Käufers, sofern es dem Händler zuzumuten ist. Bei Barauszahlung ist ein Abschlag für die Nutzungsdauer möglich.

Sofern es dem Händler gelingt den Mangel zu beheben, wird immer neu gezählt. Sprich wenn 3 verschiedene Dinge mit der jacke nicht in Ordnung sind und der Händler repariert es jedes Mal erfolgreich, gibt es keinen Anspruch auf Wandlung/Rückgabe/Preisnachlass.

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ich finde es eigentlich ein Frechheit, denn wenn die Jacke 600€ gekostet hat und sie die eine Jacke nur wegen "tragens" nicht zurücknehmen aber ich weiß es auch nicht

Ja, der Verkäufer hat ein Recht auf Nachbesserung, allerdings nicht unbegrenz (drei mal glaub ich, dann kriegst du ne neue Jacke). Umtausch ist nur Kulanz. Ich würde da allerdings etwas mehr Druck machen, bevor die Jacke nach Frankreich geschickt wird ..