Hilfe bei Kündigung im Minijob?

Maximilian112  22.07.2024, 15:02

Wieviel Stunden arbeitest du normalerweise dort?

Tim3425 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 15:03

Immer unterschiedlich, in der letzten Zeit meist eine Schicht pro Woche - sprich 5 Stunden.

CK1986  22.07.2024, 15:29

In welchem Land bist du angestellt? Nur grob überflogen sind da Bestimmungen drin, die nach deutschem Recht sicher so nicht haltbar sind...

Tim3425 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 15:32

In Deutschland.

Magst du mir vielleicht noch kurz sagen welche Bestimmungen und mit welcher Begründung diese nicht haltbar sind?

2 Antworten

Da du den Vertrag nicht unterschrieben hast ist er auch nicht abgeschlossen.

Du hast also die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Monats.


CK1986  22.07.2024, 15:28
Da du den Vertrag nicht unterschrieben hast ist er auch nicht abgeschlossen.

Das ist so nicht korrekt. Ein gültiger Vertrag kommt auch durch sog. schlüssiges Handeln zustande --> einer arbeitet, der andere lässt ihn.

Im Zweifel ist es nur schwerer nachzuweisen, dass man zu den konkreten Bestimmungen dieses Vertrages arbeitet.

Da das hier vermutlich (ich hab nicht alles angeschaut) aber sowieso auf die gesetzlichen Mindestbestimmungen hinausläuft bzw. ein paar Bestimmungen zumindest mal zweifelhaft sind, dürfte es in Ordnung sein einfach vom gesetzlichen Mindestmaß auszugehen.

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Maximilian112  22.07.2024, 15:45
@CK1986

Natürlich ist ein Arbeitsvertrag zustande gekommen.

Aber doch nicht nach den Phantasien dieses Vertrages.

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Tim3425 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 15:22

Aber in der ersten Klausel steht doch, der Vertrag ist ab der ersten Schicht ohne Unterschrift gültig?

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Maximilian112  22.07.2024, 15:55
@Tim3425

Mit Aufnahme der Arbeit entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis.

Auch ohne einen schriftlichen Vertrag. Allerdings werden oft schriftliche Verträge abgeschlossen mit zusätzlichen Vereinbarungen über Kündigung, Arbeitszeit, Urlaub und anderes.

Ohne Kenntnis und ohne Unterschrift kann der hier abgebildete Vertrag nicht in Kraft treten. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, des Bundesurlaubsgesetz und anderer.

Deshalb meine Antwort zu deiner Kündigungsfrist. Lt BGB Paragraph 622 (1)

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Tim3425 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 16:06
@Maximilian112

Okay, lass es mich kurz zusammenfassen:

Der Vertrag ist nicht gültig, da durch extra Klauseln wie Vertragsstrafen, Urlaubsregelungen oder Arbeitszeiten eine Unterschrift pflicht ist, um den Vertrag gültig zumachen?

Wenn ja, gibt es einen Gesetzestext der genau das besagt?

Ich danke Dir schon vielmals für deine Hilfe!!!!

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Maximilian112  22.07.2024, 16:17
@Tim3425

Nein, es gibt kein Gesetz das genau das besagt.

Aber es ist schon etwas logisch das solche außerordentliche Vereinbarungen von zwei Seiten bestätigt werden müssen.

Ganz davon abgesehen sind in dem Text auch Bestimmungen die den Gesetzen widersprechen.

ZB das der Urlaub nicht bezahlt wird.

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Hallo,

dadurch, dass du arbeitest, hast du auch automatisch einen Arbeitsvertrag, der durch schlüssiges Handeln zustande gekommen ist. Für diesen gilt im Zweifel immer das gesetzliche Mindestmaß. Sollen Regelungen des geposteten Vertrages Anwendung finden, müsste man nachweisen, dass beide damit einverstanden waren, ohne dass Unterschriften drauf sein.

Punkt 5 besagt defacto, dass kein bezahlter Urlaub besteht. Das ist so nicht haltbar. Der Gesetzgeber sieht mindestens 4 Wochen Urlaub pro Kalenderjahr vor. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage, bei einer 1-Tage-Woche wären es halt nur 4 Urlaubstage.

Punkt 6 besagt, man müsse im Krankheitsfall selbst nach einem Ersatz für die Schicht suchen. Das dürfte sicherlich auch so nicht haltbar sein. Wer arbeitsunfähig ist, kann nicht arbeiten - einen Ersatz zu suchen ist aber Arbeit... das schließt sich aus meiner Sicht aus.

Punkt 7... Kündigungsfrist von 3 Wochen, imho nicht zulässig. Die wäre in dem Fall aber ja vermutlich zu deinen Gunsten, da die gesetzliche Kündigungsfrist länger wäre. Die Verlängerung der Kündigungsfrist bei Krankheit - nicht zulässig.

Punkt 10 entnehme ich, dass man seine Lohnabrechnungen nicht ausgehändigt erhält... nicht zulässig.

Alle Sachen, die an Vertragsstrafen da drin stehen, bzw. Haftungsansprüche, die der AG hat, sind zumindest etwas zweifelhaft.

LG, Chris


Tim3425 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 16:30

Hey Chris, vielen Dank erstmal für deine Antwort und deine Hilfe.

Ich schlussfolgere aus deiner Nachricht, dass der Vertrag wohl einige Abmachungen enthält, die es möglich machen, den Vertragen anzufechten?

Oder was denkst Du, wäre jetzt das schlauste was ich machen könnte?

Vielen lieben Dank und ganz liebe Grüße

Leon

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CK1986  23.07.2024, 07:30
@Tim3425

Ich bin kein Jurist, daher kann ich dazu keine klare Antwort geben, ob man den Vertrag anfechten kann. Also... man kann sicherlich, aber die Frage ist ja ob und was das bringt.

Im Zweifelsfall werden die ungültigen Passagen durch die deutsche Gesetzgebung ersetzt.

Ich würde schauen, dass ich nochmal für mich dokumentiere, wann ich wie gearbeitet habe (da ja auch noch Lohnforderungen offen sind) und dann den Vertrag regulär kündige... da die Firma der Meinung ist, 3 Wochen Kündigungsfrist für Lieferanten zu haben, bist du ja nach 3 Wochen raus.

Sollte dein fehlender Lohn nicht mit der letzten Lohnabrechnung ausgezahlt worden sein, Frist setzen und wenn die nicht eingehalten wird, musst du wohl zum Arbeitsgericht gehen - für die erste Instanz muss man dort meines Wissens auch keinen Anwalt haben... ist ja sonst auch eine Kostenfrage.

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Tim3425 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 09:39
@CK1986

Danke für deine Einschätzung. Die im Vertrag festgemachten Stunden die man in dem Kündigungszeitraum erbringen muss, sind die rechtens? Oder stimmt da auch was nicjz?

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CK1986  23.07.2024, 10:14
@Tim3425

Naja, die Anzahl Stunden, die dort steht, dürfte in etwa dem Minijob-Standard entsprechen. Bei Mindestlohn entsprechen Ø 10 Wochenstunden genau der rechnerischen Verdienstgrenze für Mini-Jobs und da 30 Stunden in 3 Wochen gefordert werden, ist dies ja schlicht und ergreifend im Rahmen des Minijobs.

Ob du auf diese 30 Stunden kommst, kannst du ja nicht beeinflussen - sofern man dich weniger einsetzt, ist nicht möglich, dich dafür zu bestrafen.

Problem wird hier halt sein, dass ein Arbeitgeber, der solche Verträge aufsetzt einfach eigenmächtig die "Vertragsstrafe" mit dem bisher einbehaltenen Geld deines "Überstundenkontos" verrechnet... auch hier wäre halt im Zweifel wohl der Weg zum Arbeitsgericht zu gehen.

Ggf. kannst du mal schauen, ob es in deiner Nähe eine Verbraucherzentrale gibt, die eine kostenlose Erstberatung für Rechtsfragen anbietet. Bei einigen gibt es so etwas.

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