Ebay Kaufabbruch, aber Käufer droht mir. Muss ich trotzdem verkaufen?
Hallo zusammen, ich habe ein Hochzeitskleid auf Ebay verkaufen wollen und habe einen Festpreis + Gebot ab 100€ dafür erstellt. Leider ist das Kleid tatsächlich bei 100€ stehen geblieben und es wurde für 100€ an Jemanden verkauft. Gestern Vormittag bekam ich daraufhin die Nachricht von Ebay, dass mein Kleid eben für 100€ verkauft wurde. Ich war entsetzt und habe sofort reagiert, einen Kaufabbruch gemacht und den Käufer informiert, dass es sich um einen Irrtum beim Preis handelte und er das Geld wieder zurück bekommt. Dies geschah ja auch automatisch durch den Kaufabbruch und ich bekam auch die Meldung: "Kaufabbruch erfolgreich, der Käufer bekommt den Betrag per Paypal komplett zurückerstattet." Der Käufer hat mir dann aber eine Drohung geschickt, dass er auf das Kaufvertragsrecht besteht und ich ihm das Kleid trotzdem für 100€ schicken muss, oder 1.800€ Schadensersatz bezahlen muss... ich antwortete ihm, dass ich den Kauf legitim über ebay "Kaufabbruch" abgebrochen habe und er ja sein Geld auch schon komplett rückerstattet bekommen hat und er sich jetzt doch bitte nach einem anderen Kleid umsehen soll. Daraufhin meinte er dann aber, dass es für mich nicht folgenlos bleiben wird und er ein gerichtliches Verfahren einleitet und ich dann auch diese Kosten tragen müsse, es würde alles sehr teuer für mich werden... hat er wirklich Recht??? Warum habe ich dann bei E-Bay überhaupt die Möglichkeit einen Kauf abzubrechen und das Geld zurück zu erstatten? Ich habe auch einen Grund: "wegen Beschädigung" angegeben und ja sofort eine positive Bestätigung von Enay erhalten. Also ist es doch legitim oder? Ich danke euch im voraus für euren Rat.
3 Antworten
Der Käufer hat mir dann aber eine Drohung geschickt, dass er auf das Kaufvertragsrecht besteht und ich ihm das Kleid trotzdem für 100€ schicken muss, oder 1.800€ Schadensersatz bezahlen muss...
Das fasst das ganze eigentlich ziemlich gut zusammen.
Du bist hier völlig im Unrecht ! Du kannst nicht nach Belieben deine eigenen Regeln aufstellen und hast dich bei ebay mit den Regeln einverstanden erklärt und kannst nicht hinterher dagegen verstossen, nur weil es Nachteile für dich bringt. Du wusstest vorher von der Möglichkeit, daß der angebotene Preis nicht überboten wird. Ansonsten musst du es eben gleich privat für deinen Wunschpreis verkaufen. Der Käufer ist hier voll im Recht. Dein angegebener Grund für den Kaufabbruch ist fadenscheinig und völlig unglaubwürdig. Ich denke, du weißt selber, daß es nur deiner Rechtfertigung dient. Ich persönlich würde dir als Verkäufer eine absolut schlechte Bewertung geben. Mit Fairness hat dein Verhalten gar nichts zu tun.
Unabhängig von der rechtlichen Situation wird wohl niemand wegen 100€ wirklich klagen.
Ob das Gericht das Verfahren eröffnet?
Aber wenn, ist es ein zivilrechtlicher Anspruch und endet ohnehin in einem Vergleich.
Hinzu kommt wenn das Kleid aktuell nicht mehr auffindbar wäre, dann bliebe nur die bereits durchgeführte Rückabwicklung(z.B. Brandfleck, Kleid entsorgt)?
Ob das Gericht das Verfahren eröffnet?
Steht nicht im Ermessen des Gerichts.
Aber wenn, ist es ein zivilrechtlicher Anspruch und endet ohnehin in einem Vergleich.
Wieso sollte man da einen Vergleich abschließen? Sach- und Rechtslage eindeutig, Kostentragung nach § 91 ZPO.
Hinzu kommt wenn das Kleid aktuell nicht mehr auffindbar wäre, dann bliebe nur die bereits durchgeführte Rückabwicklung(z.B. Brandfleck, Kleid entsorgt)?
Nö. Schadensersatz.
Streitwert ist aber der Kaufpreis.
Nein. Streitwert ist der Wert des Kleides.
Ein Vergleich wird zum Inhalt des Verfahrens abgeschlossen, dabei wird in der Regel auch die anteilige Übernahme der Prozess und Anwaltskosten geregelt.
Wenn sie das Verfahren verliert, gehen natürlich alle Kosten zu ihren Lasten.
Ich bin kein Jurist, habe mich aber mal etwas belesen, Ergebnis, der Streitwert würde erst mal entsprechend der Klage festgesetzt, wenn der Zeitwert zum Zeitpunkt der Auktion niedriger war, gibt es aber einige Wege, diesen herabzusetzen. Sonst gebe ich Dir aber recht.
Ein weiteres Beispiel dafür, das abgebrochene Auktionen mit Zuschlag eigentlich immer großen Ärger nach sich ziehen.
Ein Vergleich wird zum Inhalt des Verfahrens abgeschlossen, dabei wird in der Regel auch die anteilige Übernahme der Prozess und Anwaltskosten geregelt.
Der Kläger wäre völlig geistesgestört, wenn er sich hier vergleichen würde.
Wenn sie das Verfahren verliert, gehen natürlich alle Kosten zu ihren Lasten.
Ebendeswegen.
Ich bin kein Jurist, habe mich aber mal etwas belesen, Ergebnis, der Streitwert würde erst mal entsprechend der Klage festgesetzt, wenn der Zeitwert zum Zeitpunkt der Auktion niedriger war, gibt es aber einige Wege, diesen herabzusetzen. Sonst gebe ich Dir aber recht.
Neenee; der Käufer will ja Schadensersatz dafür, dass er da Kleid nicht bekommt. Der Schaden ist hier Wert des Kleides abzüglich Kaufpreis - d.h. 1.800-100=1.700€.
Und da wir hier einen ganz normalen Leistungsantrag hätten, entspricht der begehrte Zahlungsbetrag dem Streitwert.
Ein weiteres Beispiel dafür, das abgebrochene Auktionen mit Zuschlag eigentlich immer großen Ärger nach sich ziehen.
Richtig.
Und da wir hier einen ganz normalen Leistungsantrag hätten, entspricht der begehrte Zahlungsbetrag dem Streitwert.
Dem habe ich doch zugestimmt. "entsprechend der Klage"
In dem Fall den ich dazu nachgelesen habe wurde Ein Wert weit über dem Zeitwert gefordert. Das Verfahren wurde auch so eröffnet, später jedoch reduziert.
Man braucht bloß einen angepissten Käufer mit Rechtsschutzversicherung. Dann wird’s unangenehm.