Hijab Im schülerpraktikum?

2 Antworten

Die Antwort steht im Grundgesetz: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit.

In Deutschland kann man lila Haare färben, sich tätowieren lassen, Nasenringe usw. tragen. Aber am Arbeitsplatz ist ein Abwägungsprozess notwendig. So wie du dich auf das Kopftuch berufst, kann ein Lehrer mit Blick auf das GG barfuß und in kurzer Hose in die Schule kommen. Eine Lehrerin kann im Strandkleid kommen. Aber ob sich das in einer Schule so gut macht, ist eine andere Frage.

Das solltest du dir durch den Kopf gehen lassen. Es mag muslimische Eltern geben, die das Kopftuch ganz toll finden, andere finden das unpassend. Eine Praktikantin sollte darauf hinarbeiten, dass sie gemocht wird. Sonst wird das mit dem Berufseinstieg nichts.

Es ist glaube ich dann nicht erlaubt, wenn das Unternehmen nach außen religiös neutral auftreten muß oder will. Dann gilt das aber für alle Mitarbeiter und für alle Religionen. Ich denke mal, absagen werden sie dir nicht, aber Du darfst das Kopftuch evtl. während der Arbeitszeit nicht tragen.