Heizungsgedöhns - Frage für einen Freund?
wie ist das jetzt eigentlich.... 65% der Heizungswärme müssen ja über erneuerbare erzeugt werden (wo auch immer die fehlenden 17% die im Stromnetz nicht vorhanden sind her kommen sollen).
ABER:
Wenn ich jetzt einfach ne Solarzelle und nen radiator auf den Balkon stelle der in der Mittagszeit sofort den erzeugten Strom verheizt.... senke ich damit meine Energiebilanz für den Winter und darf meine Ölheizung behalten? Frage für einen Freund :-)
7 Antworten
1) Das Gesetz ist noch nicht durch.
2) Wenn das Gesetz durch ist, darfst du deine Ölheizung behalten - so lange, bis sie so defekt ist, dass du eine neue Heizanlage brauchst. Dann gilt die 65%-Regelung.
3) Ein auf dem Balkon aufgestellter Radiator ist keine Wohnungsbeheizung.
4) Nicht Privatpersonen stellen die 65% fest, sondern eine Abnahme durch Fachpersonal. Dabei kann auch virtuell gerechnet werden und es gelten auch Sonderregelungen, beispielsweise Wärmebezug durch Fernwärme gilt als ok, auch wenn diese lokal mit Kohle erzeugt wird.
5) Mit Solarzellen auf dem Dach wirst du in der Regel keinen 65% regenerativen Anteil erreichen.
Ich denke, ich habe da einen Fehler entdeckt. 1500L Öl haben nicht eine Heizkraft von 1200kWh, sondern 18.000kWh.
Mit den Solarzellen, mußt du noch einmal genauer erklären. Solarzellen zum Stromerzeugen, oder um Warmwasser zu erzeugen? Wie groß, und wie viele?
Ich bin aber auch der Meinung, das da vieles unlogisch ist an dem Gesetz. Manchmal ist es fast unmöglich das einzuhalten. Es wird da z.B. nur die Heizung betrachtet. Wenn man vorher durch Wärmedämmung den Energieverbrauch um die Hälfte gesenkt hat, wird das nicht mit eingerechnet.
Meiner Meinung nach müßte man Energie einfach teurer machen (besteuern). Dann würden die Menschen automatisch etwas machen, damit der Verbrauch sinkt. Damit hätte man schon vor 10 oder 20 Jahren anfangen müssen.
Naja, durch unseren neuen Kaminofen konnten wir letztes Jahr (erster Winter) den Gasverbrauch schonmal um über 55% reduzieren. Wenn wir da auf 65% kämen, sollte das doch eigentlich auch reichen.
Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, also muss aktuell noch gar nichts.
Vorrausgesetzt es wird nicht mehr geändert/genauer spezifiziert. Den aktuellen Entwurf habe ich noch nirgends gefunden, im alten war das nicht spezifiziert.... wird auch nicht kommen. Kein politiker denkt an wenn a, dann b, dann c, dann d. Die denken höchstens wenn a, dann mehr stimmen b.
Der neue Entwurf wurde ja auch noch nicht vom Bundestag beraten. Vielleicht ist er bis dahin Verschlusssache?
presse scheint ihn ja zu haben, nur im Wortlaut wurde er noch nirgends veröffentlicht und genau solche details sind halt wichtig für ne rechtliche Einordnung.
Schon, bloß wir dumme Bevölkerung müssen ihn ja erst sehen, wenn schon alles in Sack und Tüten ist. Wir haben ja eh kein Mitspracherecht, sondern können höchstens eine langjährige Verfassungsklage anstreben, während von der Regierung Fakten geschaffen werden. Volksentscheid wäre hier sinnvoll.
leider, die verfassungsbeschwerde wird totsicher kommen, aber es gibt eben eine rechtsunsicherheit über monate/jahre.
Volksentscheide sind in unserer parlamentarischen Demokratie nicht vorgesehen.
Abhängig von der Interpretation sind sich selbst Fachjuristen und Politikwissenschaftler aufgrund der schwammigen Formulierung im GG uneinig, weil nur Abstimmungen ohne den Zusatz „Volks“ erwähnt wurden. Dennoch wird das Volk voran erwähnt.
Artikel 20 Abs. 2 Satz 2:
Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Wenn du schon Artikel 20 zitieren möchtest, solltest du Absatz 3 nicht weglassen:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Und damit gilt dann Artikel 76 GG
(1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht.
Und Artikel 77 GG
(1) Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten.
Netter Versuch, Artikel 20 GG so auszulegen, wie es dir am besten passt.
Es geht nicht nach mir. Insofern netter Versuch, mir sowas zu unterstellen.
Naja, du hast ja Artikel 20 unvollständig zitiert. Damit wolltest du ja etwas aussagen, oder?
Das genaue Zitat habe ich angegeben. Nix mit unvollständig.
Naja, Absatz 3 schränkt die Aussage, die du mit deinem Zitat treffen wolltest, deutlich ein.
Du wolltest im Kontext unser Diskussion ausdrücken, dass Volksentscheide ja möglich wären und die Formulierung schwammig wäre. Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings nicht schwammig formuliert und da sind nun mal keine Volksentscheide vorgesehen.
Naja, Absatz 3 schränkt die Aussage, die du mit deinem Zitat treffen wolltest, deutlich ein.
Nicht, wenn man im Hinterkopf behält, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht.
Du wolltest im Kontext unser Diskussion ausdrücken, dass Volksentscheide ja möglich wären und die Formulierung schwammig wäre. Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings nicht schwammig formuliert und da sind nun mal keine Volksentscheide vorgesehen.
Richtig, und da sehe ich einen deutlichen Widerspruch. Da Du diesen Widerspruch offensichtlich nicht siehst, haben wir hier zwei völlig konträre Standpunkte und werden diese innerhalb dieser Plattform kaum auflösen können.
Ich sehe keinen Widerspruch, da auch in einer parlamentarischen Demokratie die Gewalt vom Volk ausgebt. Und zwar durch die Wahlen des Parlamentes alle 4 Jahre.
Deswegen ist Absatz 3 ja so wichtig. Der beschreibt nämlich, in welchem Rahmen Absatz 2 gilt.
Nein, weil Du das kleine Wörtchen "und" zu überlesen haben scheinst. Also Volk und besondere Organe der Gesetzgebung. Somit lässt sich also durchaus das Instrument Volksabstimmung in Verbindung mit anderen Organen ableiten.
Darüber hinaus stehen die Abstimmungen ja in der Verfassung und zählen somit zum Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.
Du möchtest Absatz 3 scheinbar nicht verstehen. Abstimmungen zur Gesetzgebung sind aufgrund anderer Paragraphen im Grundgesetz nicht vorgesehen.
Volksentscheide sind nur für die Neugliederung des Bundesgebietes vorgesehen.
Da hast du deine Abstimmungen aus Absatz 2.
Noch Fragen?
Ich weiß, du möchtest mehr direkte Demokratie, aber dafür muss das Grundgesetz an mehreren Stellen geändert werden und dafür braucht es eine 2/3 Mehrheit. Viel Glück dabei.
Absatz 3 verbietet nicht per se Volksentscheide. Da hast Du den Absatz 3 missverstanden. Und Absatz 2 klammert sie ebenfalls nicht aus, sondern erwähnt sie allgemein als Abstimmungen.
Volksentscheide sind nur für die Neugliederung des Bundesgebietes vorgesehen.
Korrekt, das ist unbestritten (abzüglich des "nur").
Noch Fragen?
Hatte ich in unserer Unterhaltung bisher nicht und es werden auch keine folgen.
Ich weiß, du möchtest mehr direkte Demokratie
Wer möchte die nicht? Ups, jetzt kam doch eine Frage...
Viel Glück dabei.
Danke, aber ich bin kein gesetzgebendes Organ.
Absatz 3 verbietet nicht per se Volksentscheide. Da hast Du den Absatz 3 missverstanden.
Hättest du die Konversation aufmerksam verfolgt, wären dir die Zitate aus den Paragraphen 76 und 77 GG aufgefallen, die klar regeln, wie unsere Gesetzgebung abläuft. Und die sehen keine Abstimmungen vor.
Und das sind nunmal Gesetze, auf die sich Absatz 3 bezieht. Ich habe da nichts missverstanden, allerdings glaube ich, dass du mich bewusst missverstehen möchtest.
Wer möchte die nicht?
Ich möchte nicht jede Woche zur Wahlurne rennen, um neue Gesetze abzustimmen. Dafür wähle ich einen Volksvertreter, das das für mich machen soll.
Ich möchte nicht jede Woche zur Wahlurne rennen, um neue Gesetze abzustimmen. Dafür wähle ich einen Volksvertreter, das das für mich machen soll.
Wahlen sind kein Zwang, sie sollten aber als demokratische Pflicht verstanden werden.
Nur weil Du das nicht möchtest, muss das für andere nicht auch gelten.
Wie gesagt: das wird eh erst dann passieren, wenn das Grundgesetz entsprechend angepasst wird.
Und wie gesagt, ist es eine Interpretationssache, über die sich Politikwissenschaftler und Staatsrechtler uneinig sind. Schachtschneider kritisiert beispielsweise, dass die gängigen Völkerrechtslehrbücher die Relevanz der Volkssouveränität nicht gebührend erfassen. Sie würde zu oft als eine Eigenschaft der Staatsgewalt aber nicht als eigentliche Staatsgewalt verstanden und somit gäbe es kein Interesse der politischen Klasse am Selbstbestimmungsrecht eines Volkes durch direkte Abstimmungen beispielsweise über sachbezogene Themen.
Auch Martin Kriele bemängelt, dass die Staatsgewalt zwar vom Volk ausgehe, aber nicht ausgeübt würde.
Der Verein Mehr Demokratie hat aktuell sogar eine entsprechende Kampagne laufen für einen Volksentscheid auf Bundesebene.
https://www.mehr-demokratie.de/mehr-bewegen/kampagnen/bitter-noetig-der-bundesweite-volksentscheid
Ach was. Schön, dass Dir das auch bekannt ist. Das ist auch nicht das, was die Info ausdrückt.
Wir können gerne weiter diskutieren, sobald dieses Thema ernsthaft besprochen wird. Bis dahin drehen wir uns im Kreis.
Darauf habe ich bereits vor knapp 2 Tagen hingewiesen.
haben wir hier zwei völlig konträre Standpunkte und werden diese innerhalb dieser Plattform kaum auflösen können.
Aber Du legst ja ständig nach.
Viel hin - viel her - wenn auf der Grundlage GG Volksabstimmungen erfolgen sollen, muss der Gesetzgeber eine dazu notwendige Verordnung erlassen, die deren Ablauf regeln.
Solange das nicht erfolgt, wird das nichts mit Volksentscheid.
Auch hat die Politik panische Angst vor Volksentscheiden, weswegen sie eben diese Verordnung nicht erlässt.
Ein Schelm, der arges dabei denkt.
Genau mein Reden! Allerdings reicht nicht einfach eine Verordnung. Es müssen diverse Paragraphen im Grundgesetz angepasst werden. Näheres dazu siehe oben.
und darf meine Ölheizung behalten?
Niemand hat die Absicht, Ölheizungen im Bestand zu verbieten (auch wenn Bild, Friedrich Merz und die AfD die Bevölkerung damit in Angst und Schrecken versetzen).
ich bin unschlüssig, ist das jetzt wirklich sarkasmus? Ohne die Klammer wäre es eine treffende aussage :)
Nein, für Bestandsanlagen war das Verbot nie im Gespräch. Insofern ist die Aussage in Klammern ohne weitere Belege falsch. Man darf halt nicht nur die Überschriften entsprechender Artikel lesen. Richtig ist, dass es lediglich ein Verbot für neue reine Gas- oder Ölheizungen geben soll.
Bei Eigentümerwechsel gibt es eine 2 Jahres wechselfrist (wobei das interpretationswürdig ist, das Wirtschaftsministerium aber nur ausweichende Antworten gibt). Die aktuellste Fassung habe ich noch nicht gesehen, ich beziehe mich auf stand April. So lange das nicht ganz klar geregelt ist gehe ich davon aus das es so ist
Insofern ist die Aussage in Klammern ohne weitere Belege falsch
Sollen wir mal nachzählen, wie oft die Bild in den letzten Monaten "Heizungsverbot" getitelt hat?
Ich zitiere mich hierzu mal selbst:
Man darf halt nicht nur die Überschriften entsprechender Artikel lesen.
Bezogen auf den Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen ab einem bestimmten Zeitpunkt (vermutlich wird es der 01.01.2024) ist das korrekt.
Ich zitiere mich auch mal selbst:
Niemand hat die Absicht, Ölheizungen im Bestand zu verbieten
ist es nicht, ich stehe vor diesem großen prolbem (ist kompliziert), daher werde ich sobald das Gesetz verabschiedet wird auch dagegen klagen
Ist es doch. Denn bei Bestands-Eigentümern besteht das Verbot für Bestandsheizungen nicht.
Du wirst auch nicht der Einzige sein, der eine Verfassungsklage anstrebt.
Das kann nicht jeder berechnen wie er lustig ist, sondern die Berechnung muss laut Gesetz von einem zugelassenen Fachmann gemäß der DIN V 18599: 2018-09 erfolgen.
daran würde es nicht scheitern, wenn ich z.B. 5KW Solarertrag vom Wechselrichter am Tag auf einen Radiator gebe der bei 30 Grad umgebungstemperatur dann eben mit 50 grad die terasse heizt sind das 5kw Heizleistung die in der Gesamtsumme/Tag.
Wobei ich mir die Frage stelle ob eine Klimanalage nicht technisch auch ne Außenheizung wäre... sprich Klima auf 20 grad stellen und durchlaufen lassen heizt die Umgebung ja ebenfalls auf. Macht zumindest mehr sinn, auch wenn es nicht so schön demonstriert auf was ich eigentlich raus will.
Ich seh schon, ich finde noch hunderte Möglichkeiten dieses Gesetz ad absurdum zu führen.
wenn ich z.B. 5KW Solarertrag vom Wechselrichter am Tag auf einen Radiator gebe der bei 30 Grad umgebungstemperatur dann eben mit 50 grad die terasse heizt sind das 5kw Heizleistung die in der Gesamtsumme/Tag.
Und das ist in der DIN V 18599: 2018-09 so vorgesehen?
1) das bedeutet nicht dass man nicht darüber diskutieren darf
2) gilt nicht bei Eigentümerwechsel - austauschpflicht binnen 2 jahre
3) wo steht etwas von Wohnungsbeheizung? In den letzen Entwürfen stand das nicht.
4) wo steht das genau? Aber auch Fachpersonal müsste tatsächliche Werte in die Berechnung mit aufnehmen
5)
1500L Öl haben eine Heizkraft von ca. 1200kw/h. 5 KW Solarheizen im Sommer über 150 Tage im schnitt sind 750kw/h heizleistung.. dann kommen noch 400kw/h über die restlichen 215 Tage raus womit man schonmal fast 50% erreicht hat. Dann noch ein bischen über den Holzofen und schon hat man 65% erneuerbar + 35% öl.
65% regenerativen Anteil über Stromnetz kann man übrigends auch nicht beziehen, da haben wir im moment 48%, in der Zukunft eher weniger als mehr beim momentanen Ausbautempo.