Heizungsableser neuer termin kostenpflichtig?
Hallo meine Frage steht schon in der Überschrift
Ich hab grad vorher gegoogelt aber bekam leider keine so aktuelle Antwort.
Laut mehrerer Treffer war es früher so, dass jeder Mieter das Recht hat einmal KOSTENLOS einen neuen Termin auszumachen wann der Ableser kommen soll.
Also ich habe das ausreichend früh ausgemacht und der neue Termin steht auch schon, aber nun hat meine Hausverwaltung dass scheinbar erfahren und mir geschrieben dass die Änderung kostenpflichtig ist.
Ich hab der Sachbearbeiterin der Heizungsfirma auch gesagt was ich durch Google raus gefunden habe dass das eben einmal ändern nichts kostet aber Sie wusste es auch nicht so recht...
Komischerweise steht auf dem Ablesezettel dass jede Terminänderung pauschal 50€ kosten soll.
Weiß Jemand genau wie dass heutzutage geregelt ist??
mfg
3 Antworten
Bei uns ist es so: Der ganze Sammelttermin kann abgeändert werden. Ich weiß nicht, ob das etwas kostet.
Aber wenn nur einer oder manche Personen einen anderen Termin haben wollen, dann muss man das auch bezahlen.
Den Fall hatten wir schon mal.
Ok krass
Aber ich denk mal dass ein BGH Urteil als rechtskräftig angesehen werden kann. Und dass besagt halt eigentlich dass jeder Mieter einen kostenlosen zweiten Termin haben darf.
Wenn das vom BGH gilt hat sich dein Ableser rechtswidrig verhalten.
Es geht hierbei um das Thema Schadenersatz. Der Vermieter hat einen Schaden, wenn ihm das Unternehmen zusätzliche Kosten für weitere Termine berechnet. Die gesetzliche Grundlage, dass ein Vermieter diesen Schaden vom Mieter ersetzt verlangen kann, ergibt sich aus §280 BGB. Und nach dieser Norm muss man sich hierfür pflichtwidrig verhalten haben. Dies ist dann der Fall, wenn man sich auf den Termin hin einfach nicht meldet und der Ableser umsonst vor der Tür steht. Meldet man sich aber um einen anderen Termin auszumachen, ist das nicht pflichtwidrig. Termine sind zu vereinbaren und können nur in ganz wenigen Ausnahmefällen fest vorgegeben werden.
Mag sein, dass dem Vermieter 50€ für die Terminänderung in Rechnung gestellt werden, wenn das in dem Dienstleistungsvertrag so vorgesehen ist. Aber für die Weiterbelastung an den Mieter muss ein pflichtwidriges Verhalten vorliegen.
Meine Erfahrung ist diese:
Normalerweise gibt der Heizungsableser den Termin vor und alle im Haus müssen da sein bzw. müssen dafür sorgen, dass ihre Wohnung für diese Zeit zugänglich ist (indem sie beispielsweise einem Nachbarn den Haustürschlüssel geben).
Nur der Hausbesitzer kann für das gesamte Haus mit dem Ableser im Vorfeld einen Alternativtermin vereinbaren.
Nimmt eine der Mietparteien nicht am Termin teil, muss der Heizungsableser einzig für sie wiederkommen und berrechnet dies entsprechend.
Ah okay. Ich habe mal gerade nachgeschaut. Die von dir genannte Regelung basiert auf einem Urteil vom Landgericht München
LG München I, Urteil vom 22.02.2001 – AZ 12 O 7987/00
https://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/ablesung-durch-waermemessdienst/
Vielen Dank für deine Mühe.
Dann hoff ich mal dass das heute immer noch so gilt und Wirkung zeigt wenn ich dass der Hausverwaltung schicke... 😅
Hallo Danke für deine Sicht aber mich interessiert wie das Gesetz in Deutschland dass vorsieht.
Abgesehen davon muss der nicht extra wieder kommen denn für meinen einzigen Nachbarn hab ich den selben Tag ausgemacht.
Dadurch kommt er nur einmal und ich habs wie gesagt früh genug ausgemacht.
Mich interessiert ob Jemand das genau sagenbkann weil er sowas evtl schon mal hatte.