Darf mich ein Kosmetikstudio zwingen Termine auszumachen?
Anfang des Jahres habe ich mich nach einem Beratungsgespräch bei einer Kosmetikerin entschieden mich dort behandeln zu lassen und einen ersten Termin ausgemacht. Da leider etwas dazwischen gekommen ist, habe ich den Termin rechtzeitig (mehrere Wochen vorher) abgesagt und beim Telefonat gesagt, dass ich mich melde, sobald ich genauer weiß, wann ich einen Termin wahrnehmen kann. Ich habe mich jedoch danach entschieden keine Behandlungen dort durchführen zu lassen und mich alternativ umgeguckt.
Nun sind ca. 3 Monate vergangen und ich habe einen Brief erhalten, der mich dazu zwingt einen Termin auszumachen und mir mit Zahlungen (für nicht erfolgte Behandlungen und Termine) droht. Jetzt ist nun aber die Frage, wie ich da am besten vorgehen soll und ob das Kosmetikstudio im Recht ist?
3 Antworten
Den Artikel hatte ich bereits gelesen, aber der trifft ja nicht auf mich zu weil ich den Termin ja rechtzeitig abgesagt habe und keine weiteren Termine ausgemacht habe...
Beratung ist nicht kostenlos. Die werden Geld für das Beratungsgespräch haben wollen.
das wurde es auch und mir wurde diesbezüglich auf keine Rechnung gestellt oder ein Betrag genannt... es geht auf jeden fall nicht um eine Beratungsgebühr (wenn es so wäre, hätte ich Verständnis und würde auch zahlen)
Das Beratungsgespräch war kostenlos und wurde auch genauso kommuniziert, die werben ebenso auf ihrer Homepage damit...
Dann sag denen, dass sie aufhören sollen dich zu belästigen.
Dafür kann ich nach deiner Darstellung keinen Rechtsgrund erkennen.
Du hast ja keinen Laufzeitvertrag mit der Kosmetikerin abgeschlossen und es war nur ein Behandlungstermin veranschlagt.
Da du diesen Wochen vorher abgesagt hast konnte die Kosmetikerin für Ersatz sorgen und hatte keinen Schaden.
...und das wäre der einzige Punkt welchen sie überhaupt einfordern könnte.
Eben... in diesem Beratungsgespräch haben wir uns für 5 Sitzungen entschieden, die allerdings individuell ausgemacht werden müssen (und bis auf den einen nicht ausgemacht wurden) und die erste Sitzung habe ich dort ja auch rechtzeitig abgesagt, in diesem Schreiben jedoch fordern sie mich aber dazu auf die Behandlung durchzuführen....
Hast du irgendetwas unterschrieben in Bezug auf die fünf Sitzungen?
Ich habe den Behandlungsvertrag unterschrieben indem diese 5 Sitzungen aufgelistet sind aber haben eben dazugesagt, dass ich noch keine weiteren Termin ausmachen kann weil ich eben nicht genau weiß, wie es zeitlich passt
Jetzt wird die Luft dünner da du einen "Behandlungsvertrag" unterschrieben hast!
Da benötigst du unbedingt Beratung z.B. von einem Verbraucherschutzverein, Anwalt etc.
danke! werde ich am Montag direkt machen, werde auch gleich noch kurz vor ort direkt beim kosmetikstudio nachfragen, was gemeint ist
Gibt es aber nicht die Möglichkeit von diesem Behandlungsvertrag zurückzutreten gerade ohne Kosten, da für das Kosmetikstudio auch keine Verluste anfallen, da ich ja keine Termine ausgemacht (oder rechtzeitig abgesagt) bzw. die Behandlung nicht durchgeführt habe
Du hast einen Vertrag gemacht und niemand hier kennt den Inhalt des Vertrages! Wenn du volljährig bist musst du für deine Handlungen einstehen.
Wenn du Minderjährig bist gäbe es noch eine Möglichkeit
Das muss aber vor der Beratung geklärt werden......