Heizung unbewohnte Wohnung im Winter?

9 Antworten

Sie kann verlangen, dass du so ausreichend heizt, dass Frostschäden und Schimmelbildung ausgeschlossen sind. Dafür genügt in der Regel das Schneeflockensymbol. Einmal gut durchlüften vor dem Verlassen der Bude, durch die Erwärmung der Luft wird dann die rel Feuchte sehr gering sein, weil gerade Winter ist. Du musst nicht auf 1 stellen, Eiskristallsymbol reicht. Ist es eine Mietwohnung in einem großen Gebäude, dann dringt durch umliegende Wohnungen immer so viel Wärme ein, dass die Temperatur selten unter 15 Grad sinkt. Ist bei mir immer der Fall, denn ich schalte meine Gasetagenheizung bei Urlaub im Winter immer ganz ab. Niedrigster Wert in die Bude waren 8 Grad. Da hatte es draußen bis minus 15.

Ob sie das verlangen kann weiß ich nicht. Aber wenn es wegen der abgeschalteten Heizung zu Schimmel kommt, kann sie Schadensersatz verlangen. Ich habe in meinem Haus auch ein wenig benutztes Gästezimmer. Dort lasse ich auch die Heizung auf 1. dadurch werden immer 10 bis 12°C gehalten. Wenn die Heizung aus ist kommt es zu Kondenswasser an den Scheiben welches runterläuft und die Fenster würden faulen. Bei Stellung 1 passiert das nicht und es wird größerem Schäden vorgebeugt.

Sie kann verlangen, dass Du dafür sorgst, dass die von Dir gemieteten Räume nicht vernachlässigt werden, also keinen Frostschaden erleiden oder Schimmelbefall.

Somit ist es Deine Pflicht, Dich um die Wohnung für die (Rest-)Mietdauer zu kümmern und diese auch zu heizen, selbst wenn Du diese nicht (mehr) bewohnst.

Weil Frost- oder Schimmelschäden vermutlich deutlich mehr Geld kosten als das "unnötig" verheizte Gas, würde ich das einfach machen, was die Vermieterin verlangt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gas- / Ölheizung, Solar, FBH, Heiztechnik

Jein!

Grundsätzlich ist es die Pflicht des Mieters, ausreichend zu heizen und zu lüften, um Schäden an der Substanz zu vermeiden.

Wie genau er das tut ist aber ihm überlassen. Die Heizung auf 1 zu lassen, ist im Grunde genommen schon richtig, kann aber nicht konkret verlangt werden.

Ich würde es trotzdem tun, da der Mieter für Schäden aus unzureichender Beheizung und Lüftung haftbar ist.


Peppie85  13.01.2022, 19:58

DAS ist eine glasklare aussage!

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Wenn in der Wohnung hinterher durch die Auskühlung Schimmel entsteht, dann kann das denke ich auf dich zurückfallen. Insofern ist es auch in deinem Interesse.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Masterstudium Elektrotechnik - Schwerpunkt Embedded Systems