Heizung streichen,wer zuständig?
Meine Heizungen könnten neue Farbe gebrauchen.
Die Bezahlung eines Malers bzw Farbe ist das Sache des Vermieters oder meine?
5 Antworten
dafür ist der Mieter zuständig, gehört zu den Instandsetzungsarbeiten wie tapezieren und streichen, nur wenn etwas defekt ist mus der Vermieter es wieder zum laufen bringen
m
Dann solltest Du eigentlich wissen das es bzgl. Schönheitsreparaturen einer wirksamen Vereinbarung im Mietvertrag bedarf und das es eine solche nicht in allen Mietverträgen gibt.
Folglich ist deine pauschale Aussage "dafür ist der Mieter zuständig" falsch.
Vorallem kostet so ein Eimer Farbe vielleicht 15 Euro, da würde ich beim Vermieter überhaupt kein aufstand machen
"kleine" Instandhaltungen sind üblicherweise Mietersache. Vor allem, wenn es um Dinge geht, die eigentlich nicht kaputt sind
Die Bezahlung eines Malers bzw Farbe ist das Sache des Vermieters oder meine?
Deine - Mietersache -
Gibt es eine Schönheitsreparaturklausel in deinem Mietvertrag?
Mieterangelegenheit !
Steht es nicht!
Es gibt zig Varianten von Mietverträgen, es gibt Vermieter die "basteln" ihre Mietverträge selbst und es gibt mündliche Mietverträge und ganz alte Mietverträge in den zwar eine Schönheitsreparaturklausel steht diese aber unwirksam ist.
Wer hat nun 0 Ahnung?
Eine der zig Varianten von Mietverträgen. Da steht nix von Schönheitsreparaturen drin ;-)
Darf ich fragen welchen Beruf Du hast?