Heizkostenabrechnung?
Hallo zusammen.Meine frage wäre, ich habe heute mit meinem Vermieter gesprochen und er meinte das ich 2021 in höhe von 294€ an Heizkosten gutschrift hätte.Ich war aber letztes arbeitslos und habe am 05.01.2022 angefangen zuarbeiten in vollzeit.Da meine miete zu hoch war musste das Jobcenter jeden monat von meinem Lebensunterhalt einen bestimmten betrag einbehalten und an den Vermieter die Warmmiete überweisen.Meine frage ist da der gutschrift für HK abrechnung ja von 2021 ist, bekommt das jobcenter jetzt die gitschrift oder habe ich recht das das an mich überwiesen wird.Hat einer da vielleicht ahnung?Bedanke mich im vorraus für eure antworten.
3 Antworten
Da du jetzt nicht mehr im Leistungsbezug bist, musst du das Guthaben nicht zurückzahlen. Selbstverständlich ist dieses vom Vermieter an dich auszuzahlen, du bist Mietvertragspartner und nicht das Jobcenter.
Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens des Guthabens an sondern wann es fällig ist. Wenn also in 22 für 21 abgerechnet wirdund der Kunde ist nicht mehr im Leistungsbezug, muss er weder die Abrechnung vorlegen noch etwas zurückzahlen.
Das Guthaben steht dem Jobcenter zu, da dieses ja die Heizkosten bezahlt hat.
Um Ärger zu vermeiden, besprichst du das besser mit dem Amt. Dürfte aber zu deinen Ungunsten ausgehen.
wenn bei einer Überprüfung festgestellt wird, dass es ein Guthaben gab, gilt der Vorwurf des Sozialbetrugs.
Also bekommt das jobcenter diegutschrift HK abrechnung für 2021
Schau mal hier https://www.hartz4.de/guthaben-betriebskostenabrechnung/
Das Geld gehört dem Amt, denn die haben ja auch vorher das Geld bezahlt und nicht du
Ja aber von meinem lebensunterhalt wurden ja jeden monat 103€ für Betiebskosten und miete einbehalten.Meine alte Wohnung war 425€ warm neue wohnung ist 528€.
wenn in der Vergangenheit das Jobcenter die Warmmiete zahlte, also in 2021 und es ist ein Guthaben entstanden so muss die Abrechnung dem Jobcenter vorgelegt werden, auch wenn Sie jetzt nicht mehr in Leistungsbezug stehen... das ist ja eine Abrechnung aus dem Jahr vorher, also immer rückwirkend !