Heißt das ich bekomme meinen Führerschein nach 7 Monaten wieder?
Viele sagen ich bekomme meinen Führerschein nach der Sperrfrist von 7 Monaten wieder. Stimmt das ?
7 Antworten
Der Führerschein ist weg und zwar für immer.
Es steht auch eindeutig da: Es darf innerhalb der 7 Monate keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Das ist der springende Punkt. Die alte Fahrerlaubnis ist erloschen, eine neue zu bekommen aber durchaus denkbar.
Dir darf erst nach Ablauf der Sperrfrist, also frühestens in 7 Monaten, wieder eine Fahrerlaubnis erteilt werden.
Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, kann man 6 Monate vor Ablauf der Frist stellen, also in einem Monat. Ohne Antrag wird nichts passieren, von allein bekommst du die Fahrerlaubnis nicht wieder.
Die Ausbildung oder eine Prüfung wirst du nicht neu machen müssen, aber je nach dem Promillewert oder deinen bisherigen Verstößen kann eine MPU gefordert sein.
Eine neue Ausbildung/Prüfung ist nur erforderlich, wenn man sehr lange nicht mehr gefahren ist und damit meine ich ca. 10 Jahre. Nach 7 Monaten ist sicher keine neue Prüfung erforderlich. Wie bereits gesagt kann aber u.U. eine MPU kommen.
Ja glaube auch MPU. Also beantrage ich nächsten Montag bei meinem neuen zuständigen Amt die wieder Erteilung ?
Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, kann man 6 Monate vor Ablauf der Frist stellen
Viele hier schreiben leider ich müsse alles neu machen neuen Unterricht etc.
Nö. Du hast die Fahrerlaubnis verloren und darfst binnen 7 Monaten auch keine mehr erwerben. Auf gut Deutsch: Führerschein is weg. Neuen machen erst nach 7 Monaten.
Außerdem, das ist hier viel wichtiger, wurdest du wegen der begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt und bist damit vorbestraft.
Du wurdest in Abwesenheit verurteilt, weil du nicht vor Gericht erschienen bist. Alles falsch gemacht, würde ich mal sagen.
Lass Dich von dieser Antwort nicht verunsichern. Ich glaube, die soll nicht helfen, sondern Dur nur schaden. Da ist einiges falsch.
1. Du darfst sagen, Du bist nicht vorbestraft. In einem Führungszeugnis würde kein Eintrag stehen
2, Dass in so einem Fall ein Strafbefehl ergeht, wo man nicht anwesend sein muss ist normal.
3, Musst Du die Fahrerlaubnis nicht neu machen, sondern nur die Neuerteilung beantragen.
Es wird ziemlich sicher eine MPU angeordnet, wenn diese bestanden wird kann man die Fahrerlaubnis ohne weiter Prüfung wieder bekommen.
Nee, der Führerschein ist weg. Und frühestens nach sieben Monaten darfst du ihn erst wieder machen
Ein Freund arbeitet bei der Stadt er hat sich das durchgelesen er sagte selbst der Führerschein ist bei der Führerscheinstelle und ich bekomme ihn nach 7 Monaten wieder. Ihr wisst alles besser und habt keine Ahnung
Du kriegst ihn höchstens nach ner MPU wieder...
Die schicken dir den nicht eben so wieder zurück :D
Muss ich dann nur eine wieder Erteilung stellen ?