Heiraten ohne Zusammenleben (nur aus Liebe)?
Ich würde gerne meine beste Freundin (+) heiraten. Auch würde ich gerne ihren Namen annehmen. Haben darüber schon mal geredet. Aber geht das ? Ich möchte es wirklich nur aus reiner liebe machen, nicht wegen Verpflichtungen, zusammenleben usw.
Wer kennt sich da aus? Welche Voraussetzungen hat man da ?
7 Antworten
Eine Ehe ist eine juristisch begründete Verbindung, die mit gegenseitigen Rechten und Pflichten einhergeht.
Den Zwang tatsächlich zusammen zu leben gibt es aber nicht. Ich kenne auch mehrere (Ehe)paare, die aus verschiedenen Gründen getrennt leben.
Aber nur wegen des Namens zu heiraten ist irgendwie eine blöde Idee. (Eheleute müssen sogar nicht mal den gleichen Namen haben. Auch da kenne ich Menschen die verheiratet sind und beide ihren Namen behalten haben. Sie müssen sich nur festlegen, welchen von beiden Namen mögliche Kinder die in der Ehe gezeugt werden tragen sollen. Und da gilt dann tatsächlich, dass alle Kinder den gleichen Nachnamen haben müssen.)
Da ist es einfacher auf das Einwohnermeldeamt (bzw. Standesamt) zu gehen und einen Antrag auf Namensänderung zu stellen. Das kann man machen. Und wenn das nicht zu absurd ist, wird dem in der Regel auch statt gegeben. Du musst nur danach auch sämtliche amtliche Dokumente ändern, was auch nicht billig ist. Aber es geht.
Aber bei einer Heirat ist man in rechtlicher und finanzieller Hinsicht in vielen Punkten aneinander gebunden. Eine Ehe ist rechtlich gesehen keine "Namens- oder Wohngemeinschaft", sondern eine Einstands- und Versorgungsgemeinschaft.
Es gibt Dinge (wie gemeinsame Steuererklärung) die man nicht machen muss. Es gibt aber auch Dinge auf die man dann festgelegt wird. Eheleute sind untereinander Unterhaltspflichtig, sämtliches in der Ehe von einem erworbenes Vermögen wird beiden zugerechnet und gehört auch beiden. Das gleiche trifft auf Schulden zu, die einer von beiden macht. Ob man dabei zusammen lebt spielt keine Rolle. Und dann zieht es aber auch noch mehr hinterher - im Falle einer schlimmen Erkrankung oder wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann, ist automatisch der Ehepartner der Vormund etc.
Und weil Du am Rande als Thema auch #Verlobung angegeben hast: eine wirklich ausdrückliche Bekanntgabe einer Verlobung ist ein rechtlich einklagbares Eheversprechen. Das heißt zwar, dass der Partner letztlich die Hochzeit nicht erzwingen kann, aber dass es Schadensersatz- (und unter Umständen auch schon Unterhalts-) prozesse geben kann, wenn einer der beiden im Vertrauen auf die versprochene Hochzeit Nachteile geltend machen kann.
In der Schweiz bist du verpflichtet, einen gemeinsamen Wohnsitz anzugeben, wenn du verheiratet bist.
Die Ehe ist kein Selbstbedienungsladen, sondern ein öffentlich-rechtlicher Akt, der auf dem Standesamt eine Verbindung juristisch bestätigt und ihr damit Rechte und Pflichten auferlegt.
Wenn du "nur aus Liebe" heiraten willst, kannst du ein Ritual deiner Wahl abhalten (es gibt auch Anbieter dafür).
Den Namen kannst du dann aber nicht annehmen.
Das müsstest du abklären, ob du das kannst. Da kenne ich mich leider nicht so aus.
ihr könnt ja irgendeine Zamonie veranstalten und euch gegenseitig eure Liebe versprechen.
Wenn das nirgendwo dokumentiert ist und eurer Familienstand nicht geändert wird, habt ihr auch keine Verpflichtungen.
Allerdings auch keine Rechte
ein Standesamt fragt nicht, ob ihr zusammen wohnt.
solange die Traumfrau das auch will, könnt ihr quasi sofort heiraten
wenn du mit Verpflichtungen allerdings "ich muss mich um Schatzi kümmern, wenn krank" meinst: nee, da kommst nicht raus und Steuererklärung passiert ab dann auch gemeinsam.
ich denke das wird auf dauer nicht funktionieren und probleme machen.
Natürlich hat man verpflichtungen in einer Ehe
Ich möchte aber ihren Namen annehmen